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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Verluste beim Online-Glücksspiel – Spieler erhält 57.000 Euro zurück

CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am Landgericht Bielefeld – Online-Casino muss Verlust erstatten

(lifePR) (München, )
Mehr als 57.000 Euro hatte ein Spieler im Online-Casino verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn nun zurückgeholt und am Landgericht Bielefeld erreicht, dass die Anbieterin der Online-Glücksspiele, die ElectraWorks Ltd., den Verlust ersetzen muss (Az.: 6 O 231/20). Da in Deutschland ein weitreichendes Verbot von Online-Glücksspielen geherrscht habe, hätten sie nicht angeboten werden dürfen, machte das LG Bielefeld mit Urteil vom 3. Februar 2022 deutlich.

Der Kläger hatte über eine deutschsprachige Webseite der beklagten ElectraWorks Ltd. an Online-Glücksspielen teilgenommen. Zwischen Dezember 2019 und März 2020 verspielte er in dem Online-Casino mehr als 57.000 Euro. „Wir haben für unseren Mandanten die Erstattung der Verluste verlangt. Mit ihrem Angebot hat die ElectraWorks gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen. Daher hat sie keinen Anspruch auf die Spieleinsätze und muss die Verluste vollständig erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Bielefeld folgte dieser Argumentation. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Anbieten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, da sie ihre Online-Glücksspiele auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland, in diesem Fall in NRW, leicht zugänglich gemacht habe, so das Gericht. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Zahlungen der Spieleinsätze somit ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Erstattung seiner Verluste, urteilte das LG Bielefeld.

Von einer Kenntnis des Klägers, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist, sei nicht auszugehen. Dies ergebe sich auch nicht aus den AGB der Beklagten. Diese widerspreche sich zudem, wenn sie einerseits behauptet, ihr Angebot sei legal gewesen und andererseits darauf verweist, dass der Kläger hätte erkennen müssen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist, führte das Gericht weiter aus.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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