Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg Kunden gegenüber den VR Sparplan 4+ sowie den Sparplan 3+ zum Jahresende 2016 gekündigt.
Sparer sollten diese Kündigung nicht akzeptieren, sondern dieser widersprechen und auf die bedingungsgemäße Vertragsfortführung pochen. Kommt die Bank dem nicht nach, sollte auf Feststellung geklagt werden, dass die Kündigung unwirksam ist.
Nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte stellt der Umstand, dass sich der Markt derzeit in einer Niedrigzinsphase befindet, gerade keinen Kündigungsgrund dar; vielmehr handelt es sich hierbei um ein Risiko in der Sphäre der Bank.
Auch die Berufung auf Sonderbedingungen, die für beide Vertragstypen in 2012 „vereinbart wurden“, helfen der Bank insoweit nicht, weil sich daraus kein rechtswirksam vereinbartes eigenes Kündigungsrecht der Bank ableiten lässt.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Auch die Sparkasse Ulm hatte vor einigen Jahren versucht, sich von unangenehm hoch verzinsten Sparverträgen mit dem Namen „Scala“ zu lösen und Kunden zu Kündigungen zu drängen. Diesem Wunsch hatten das Landgericht Ulm sowie das Oberlandesgericht Stuttgart eine Absage erteilt.
Pressekontakt: RA Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; web: www.cllb.de