Dabei wirft die Pleite des einstigen Marktführers für Container-Direktinvestments immer mehr Fragen auf. Wie sich bereits herausgestellt hat, haben rund 90 Prozent der Anleger nicht das Eigentum an den Containern erworben. Da sie die entsprechenden Zertifikate nicht angefordert haben, lassen sich die Container nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht einem bestimmten Anleger zuordnen. Nun tauchen Zweifel auf, ob die angeblichen 1,2 Millionen Container im P&R-Bestand tatsächlich existieren. Einen Teil davon könnte es nur auf dem Papier geben, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai 2018 online.
Dabei beruft sich das Blatt auf Aussagen des Finanzexperten Stefan Loipfinger vom Portal investmentcheck.de. Dieser hat in den P&R-Bilanzen einige Ungereimtheiten entdeckt. So heiße es im Jahresabschluss 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, dass sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent auf rund 610 Millionen Euro erhöht hätten. Zwei Drittel dieses Umsatzes sind Investitionen der Anleger. Dieses Geld hätte über die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance in neue Container gesteckt werden müssen. Ausweislich der Bilanz wurden aber nur ca. 146 Millionen Euro in neue Container investiert. „Es stellt sich die Frage, was mit dem restlichen Geld passiert ist und ob vertragsgemäß ausreichend neue Container bestellt wurden“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte München. Zumal in Branchenkreisen schon länger gemunkelt wurde, dass die Neubestellungen von P&R deutlich zurückgegangen sind. Allerdings hat P&R dem Bericht zu Folge auch über eine Tochterfirma in der Karibik Container gekauft.
„Bisher ist es nur eine Vermutung, dass möglicherweise nicht alle Container existieren. Auf die Insolvenzverwaltung wird noch viel Arbeit zukommen, um diese Frage zu klären“, so Rechtsanwalt Braun. Für die Anleger wird die Ungewissheit indes immer größer. Sie müssen allerdings nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten, sondern können schon jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. „Forderungen können sich beispielsweise gegen die Anlageberater und Vermittler richten, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Braun.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de