Inzwischen haben sich bereits mehrere hundert Anleger rechtlichen Beistand gesucht. Von der Insolvenz betroffen sind nach Angaben der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sowohl Kleinanleger, die ihr mühsam erspartes Geld sicher anlegen wollten, als auch institutionelle Anleger, die ebenfalls keine Verlustrisiken eingehen wollten.
Zwischenzeitlich kristallisiert sich auch heraus, dass viele Privatanleger aufgrund der Beratung "ihrer Bank" WGF-Anleihen erworben haben. Auffallend oft berichten Anleger, dass die WGF-Anleihen als absolut sicher verkauft wurden. Die Aussage "mündelsicher" erfolgte in vielen Fällen offensichtlich völlig undifferenziert und unabhängig von der Frage, welche konkrete Anleihe Gegenstand des Beratungsgespräches war.
In Fällen, in denen der Anleiheerwerb auf eine Beratung zurückzuführen ist, sollten die Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, unbedingt das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Ein darauf gestützter Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, wie er ohne die fehlerhafte Beratung stehen würde. Im konkreten Fall bedeutet das, dass der Anleger die einbezahlten Gelder zurückerlangt und im Gegenzug die Rechte aus der Anleihe an die beratende Bank bzw. die Beratungsgesellschaft übertragen kann.
Unabhängig davon sollten die Erwerber von WGF-Anleihen eine spezialisierte Kanzlei mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, welchen Fortgang das Insolvenzverfahren nehmen wird, sollte eine ordnungsgemäße Interessenvertretung bereits möglichst frühzeitig erfolgen.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft zwischenzeitlich auch die einzelnen Emissionsprospekte auf ihre Richtigkeit. Nach der Rechtsprechung müssen die Emissionsprospekte den interessierten Anleger vollständig und richtig über die der jeweiligen Kapitalanlage innewohnenden Risiken aufklären. Andernfalls sind die Prospektverantwortlichen verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät somit den Anlegern der WGF AG, die sich fehlerhaft beraten bzw. fehlerhaft aufgeklärt fühlen, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu konsultieren.