Der Widerruf einer Autofinanzierung kann für viele Verbraucher finanziell äußerst lukrativ sein. Durch den Abgasskandal, drohenden Fahrverboten und Wertverlust der Fahrzeuge ist der Widerrufsjoker besonders - aber nicht nur - für Diesel-Fahrer interessant geworden. Da bei Autofinanzierungen in der Regel sog. verbundene Geschäfte vorliegen, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Folge, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und seine schon geleisteten Raten zurückerhält. Der Widerruf der Autofinanzierung ist aber nicht vom Abgasskandal abhängig oder davon ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Grundsätzlich ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
„Fehler, die zum Widerruf des Autokredits berechtigen, sind vielen Banken unterlaufen, auch der Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner. So fehlen Hinweise zu verbundenen Geschäften oder Informationen zu den Rechtsfolgen des Widerrufs. Hinzu kommen fehlerhafte Angaben zu den Tageszinsen. Diese Fehler führen dazu, dass sich die Autofinanzierungen mit S-Kreditpartner widerrufen lassen, weil die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, CLLB Rechtsanwälte.
Offensichtlich geht die Sparkassen-Tochter inzwischen selbst davon aus, dass ihr Fehler unterlaufen sind, die den Widerruf ermöglichen und verschickt daher Nachbelehrungen an ihre Kunden. „Die Tatsache, dass diese Nachbelehrungen verschickt werden, zeigt, dass Darlehensnehmer gute Aussichten haben, ihre Autofinanzierung bei S-Kreditpartner zu widerrufen. Allerdings muss der Widerruf dann jetzt erklärt werden, weil durch die Nachbelehrung eine neue Widerrufsfrist in Lauf gesetzt wird“, so Rechtsanwalt Sittner.
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