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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Widerruf der Autofinanzierung bei der Mercedes-Benz-Bank – Musterfeststellungsklage

OLG Stuttgart verhandelt über Musterklage – Formfehler ermöglichen den Widerruf des Kreditvertrags

(lifePR) (München, )
Die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank landen vor Gericht. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage beschäftigt sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit den Kreditverträgen. Es soll prüfen, ob der Mercedes-Bank Formfehler unterlaufen sind, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.

Dadurch wird der Widerrufsjoker in Zeiten von Dieselskandal, Wertverlust und Fahrverboten für viele Autofahrer interessant. „Bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das führt dazu, dass bei einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und holt sich seine gezahlten Raten zurück. Im Idealfall wird für die gefahrenen Kilometer noch nicht einmal ein Nutzungsersatz fällig“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner, um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, ist beim Widerruf unerheblich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Pflichtangaben verwendet hat.

Das Landgericht Stuttgart hat bereits 2018 entschieden, dass die Mercedes-Benz-Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Kreditvertrag sich deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen lässt (Az.: 25 O 73/18). Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden möchte nun mit ihrer Musterfeststellungsklage erreichen, dass grundsätzlich festgestellt wird, dass der Mercedes-Benz-Bank ein Formfehler unterlaufen ist, der den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags ermöglicht. Etwa 680 Verbraucher haben sich laut Medienberichten der Sammelklage angeschlossen.

„Mit der Musterfeststellungsklage kann nur grundsätzlich geklärt werden, ob ein Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes-Benz-Bank möglich ist. Den individuellen Anspruch muss aber der einzelne Verbraucher immer noch separat durchsetzen – unabhängig davon, ob er sich an der Musterklage beteiligt hat“, erklärt Rechtsanwalt Sittner.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist nicht nur für Kunden der Mercedes-Benz-Bank, sondern auch für die Kunden anderer Banken interessant. „Unserer Auffassung nach sind zahlreichen Banken bei der Vergabe von Autokrediten Fehler unterlaufen, die zum Widerruf berechtigen. Insofern ist der Widerruf in der Regel eine lukrative Möglichkeit, sich von seinem Fahrzeug wieder zu trennen. Das gilt nicht nur für Dieselfahrer. Besonders interessant wird der Widerruf bei Kreditverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden. Dann kann die Bank im Idealfall aufgrund einer Gesetzesänderung keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen.

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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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