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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Widerrufsjoker sticht auch bei Autokrediten – Geld zurück durch Widerruf

Widerruf der Autofinanzierung vielfach möglich / Urteile gegen Volkswagen Bank und Mercedes-Benz Bank

(lifePR) (München, )
Der Widerrufsjoker wurde besonders durch den Widerruf bei Immobiliendarlehen bekannt. Er sticht aber genauso beim Widerruf von Autofinanzierungen. Das Besondere: Da bei vielen Autofinanzierungen ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Die Folge ist, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine geleistete Anzahlung und Raten zurückerhält. Im Idealfall muss er für die Nutzung des Autos noch nicht einmal einen Wertersatz zahlen, wenn der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurde.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist angesichts von Wertverlust und drohenden Fahrverboten natürlich für Diesel-Fahrer interessant, die durch den Widerrufsjoker eine finanziell interessante Möglichkeit haben, aus dem Vertrag auszusteigen und den ungeliebten Diesel loszuwerden. Grundsätzlich ist der Widerruf der Autokredits aber für fast jeden Verbraucher lukrativ, da er die Möglichkeit bietet, das Fahrzeug zu günstigen Konditionen gefahren zu haben.

Für den Widerruf eines Autokredits spielt es keine Rolle, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Pflichtangaben verwendet hat. Dann wurde die in der Regel 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf ist zeitlich unbegrenzt möglich.

Der Widerruf des Autokredits ist grundsätzlich unabhängig von der Automarke möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Pflichtangaben verwendet hat. Ein besonderes Datum ist dabei der 12. Juni 2014. Wurde der Autokredit nach diesem Datum geschlossen, kann die Bank aufgrund einer Gesetzesänderung ggf. noch nicht einmal einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen. Diese Frage ist allerdings rechtlich noch umstritten.

„Nach unserer Auffassung haben zahlreiche Banken fehlerhafte Informationen verwendet, die den Widerruf der Autofinanzierung ermöglichen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte. Inzwischen liegen auch schon erste Gerichtsurteile vor, die bestätigen, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Volkswagen Bank oder Mercedes-Benz Bank noch Jahre nach Abschluss möglich ist.

Urteil des Landgerichts Berlin gegen die Volkswagen Bank vom 5.12.2017 (Az.: 4 O 150/16)

Der Käufer eines VW Touran hatte zur Finanzierung einen Kreditvertrag bei der VW-Bank abgeschlossen, den er etwa eineinhalb Jahre später widerrief. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Widerruf wirksam erfolgt ist, weil die Volkswagen Bank fehlerhafte Informationen verwendet habe. So seien die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigung des Darlehensvertrags nicht vorschriftsmäßig erfolgt. Der Darlehensnehmer habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seiner Anzahlung und der geleisteten Raten. Die Bank könne allerdings einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Mercedes-Bank vom 21.8.2018 (Az.: 25 O 73/18)

Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart war der Widerruf des Autokredits auch drei Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich, weil die Mercedes-Benz Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe. In einer Passage der Widerrufsbelehrung seien die Angaben zum Sollzins widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend. Dadurch sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden.

Rechtsanwalt Sittner: „Solche und ähnliche Fehler sind nicht nur der Volkswagen Bank oder der Mercedes-Benz Bank unterlaufen. Daher dürfte in vielen Fällen der Widerruf der Autofinanzierung möglich sein.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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