In der mündlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Vergleich vor, den der Kläger auch annehmen wollte. Die Treuhandgesellschaft lehnte aber eine vergleichsweise Einigung ab. Daraufhin wurde eine Beweisaufnahme angesetzt, in der der Kläger schilderte, warum er zum Zeichnungszeitpunkt eine sichere Kapitalanlage suchte. Dies wurde auch von den der Ehefrau und dem Steuerberater des Klägers bestätigt. Daraufhin verurteilte das Landgericht Hamburg die Treuhandgesellschaft am 30. Oktober 2015 zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 39.500,00 und Freistellung von etwaigen Ansprüchen Dritter.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Hamburg, wonach der Berater den Kläger nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung an dem Schiffsfonds Salomon & Partner Maritim Invest 5 aufgeklärt habe, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile des Landgerichts Itzehoe, des Landgerichts Lüneburg, des Landgerichts Duisburg und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage „CLLB-Schiffsfonds.de“ entnehmen.