Wie lange lassen sich Geschenke nach Weihnachten umtauschen bzw. zurückschicken?
Europaweit gilt in Online-Shops regulär ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Käufer seine Waren innerhalb dieser Frist zurücksendet, bekommt er sein Geld zurück. Wie weit der Online-Händler dieses Rückgaberecht ausdehnt, ist ihm selbst überlassen. So ist auch eine Rückgabefrist von 30 Tagen nicht ungewöhnlich. Konkrete Informationen finden Käufer auf den Hilfeseiten des jeweiligen Shops, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in der Regel auch in der Auftragsbestätigung der Bestellung. Aber Achtung: Die Frist beginnt nicht dann, wenn der Beschenkte, sondern wenn der Käufer die Ware erhält! Das heißt, unter Umständen kann die Rückgabefrist an Weihnachten schon verfallen sein.
Einige Shops bieten speziell für Weihnachten ein verlängertes Umtauschrecht. „Falls Verbraucher in den Online-Shops selber keine Informationen diesbezüglich finden, sollten sie sich an den Kundenservice wenden. Einige Shops sind kulant und nehmen die Waren in Einzelfällen auch ohne offizielle Regelung außerhalb der regulären Rückgabefrist zurück. Dies sollte man jedoch vorher abklären“, rät Kristina Tremer, Kundenbetreuerin bei Connox, einem der marktführenden Online-Shops für Wohndesign, „Bei Connox ermöglichen wir unseren Kunden einen Umtausch bis zum 15. Januar – für alle Weihnachtsgeschenke, die im Dezember bei uns gekauft wurden.“
Erhält der Kunde bei gültigem Widerruf den Kaufpreis erstattet?
Ja, insofern die Ware innerhalb der Frist eintrifft, erhält er sein Geld zurück. Gutscheine muss der Online-Käufer nicht akzeptieren.
Was müssen Käufer bei der Rückgabe beachten?
Wichtig ist: Der Widerruf muss eindeutig durch eine Widerrufserklärung erklärt werden, dies geschieht in der Regel durch das Ausfüllen des Widerrufsformulars – online im Kundenkonto oder auf dem Retourenschein, der dem Paket in der Regel beigefügt wird.
Muss die Retour zwingend über den Käufer bzw. Schenker erfolgen?
Ja, bei einem Online-Einkauf müssen der Widerruf und der Rückversand über den Käufer bzw. das Kundenkonto des Käufers erfolgen. Das heißt, die unglücklich Beschenkten müssen den Schenker darum bitten, dass er den Kauf widerruft und die Ware zurücksendet.
Können alle Waren zurückgegeben werden?
Nein, das Widerrufsrecht gilt nicht uneingeschränkt für alle Waren. Händler müssen verderbliche Waren wie Blumen oder Lebensmittel nicht zurücknehmen. Ebenso dürfen sie Veranstaltungstickets und Spezialanfertigungen vom Widerrufsrecht ausschließen, insofern sie keine Möglichkeit haben, diese wieder zu verkaufen.
Wann erhält der Kunde sein Geld zurück?
Online-Shops müssen den Kaufpreis und die eventuellen Versandkosten innerhalb von maximal 30 Tagen zurückerstatten – ab dem Zeitpunkt des Widerrufs.
Wer trägt die Kosten für Versand und Rücksendung?
Seit der neuen EU-Regel im Juni 2014 ist regulär der Käufer verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung aufgrund von Nichtgefallen zu tragen – insofern der Händler seine Kunden auf diese Pflicht aufmerksam gemacht hat. Auch hier gibt es Ausnahmen: Einige Online-Shops – darunter auch Connox – übernehmen diese Kosten unter bestimmten Bedingungen. Die Versandkosten trägt im Falle eines gültigen Widerrufs der Händler, aber nur in Höhe des Standardversands. Mehrkosten für Expressversand und Co. liegen beim Käufer. Konkrete Informationen liefern auch hierzu die Hilfeseiten sowie die Vertragsbedingungen der einzelnen Shops.
Werden auch bereits ausgepackte Waren noch zurückgenommen?
Ja, Verbraucher dürfen ihr Geschenk auspacken und Eigenschaften und Funktion des Produkts überprüfen. Dabei gilt: Die Ware muss einwandfrei bleiben. Lassen sich Gebrauchsspuren oder gar durch den Verbraucher entstandene Mängel erkennen, steht dem Händler ein Recht auf Warenersatz zu. Das heißt, er muss nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Datenträger wie CDs und DVDs können nur zurückgegeben werden, wenn sie noch nicht entsiegelt sind.
Wie wichtig ist die Originalverpackung?
Solange sich der Beschenkte noch nicht entschieden hat, das Geschenk zu behalten, sollte er bzw. der Schenker die Originalverpackung aufheben. Auch ohne Originalverpackung ist der Händler jedoch nicht berechtigt, die Rücknahme zu verweigern.