Schaeffler hat am 21. August 2008 mitgeteilt und in einer Pressemitteilung vom 22. August 2008 näher erläutert, dass sie am 21. August 2008 eine Continental-Aktie zum Preis von 75,00 Euro erworben hat. Schaeffler ist daher gesetzlich verpflichtet, sämtlichen Continental-Aktionären, die das Angebot von Schaeffler zum Erwerb ihrer Continental-Aktien bisher angenommen haben oder es noch annehmen werden, 75,00 Euro je Continental-Aktie zu zahlen. Continental-Aktionäre, die das Angebot bereits wirksam angenommen haben, brauchen keine Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots den Angebotspreis in Höhe von 75,00 Euro je Continental-Aktie zu erhalten. Die Fristen für die Annahme des Angebots werden hierdurch nicht berührt. Die Annahmefrist endet weiterhin am 27. August 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), die weitere Annahmefrist voraussichtlich am 16. September 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
In der Pressemitteilung vom 22. August 2008 hat Schaeffler ferner ergänzend erklärt, dass im Rahmen des Übernahmeangebots angediente Aktien oberhalb der maximalen Beteiligungsquote von 49,99 % gegebenenfalls an Finanzinstitute weiterverkauft werden, die ihrerseits die Aktien innerhalb eines Zeitraumes von bis zu fünf Jahren nur marktschonend abgeben und im Übrigen einen Verkauf zu einem Preis von weniger als 75,00 Euro je Aktie während der Laufzeit der Vereinbarung mit den Banken nur mit Zustimmung von Schaeffler vornehmen dürften.
Vorstand und Aufsichtsrat der Continental weisen darauf hin, dass
- trotz der Zusage von Schaeffler, die im Rahmen des Übernahmeangebots angedien-ten Aktien oberhalb der maximalen Beteiligungsquote innerhalb eines Zeitraumes von bis zu fünf Jahren nur marktschonend abzugeben, nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kurs der Continental-Aktie aufgrund der vorgenannten möglichen Weiterverkäufe unter das derzeitige Niveau fallen wird;
- dass Herr Dr. Bernd W. Voss, Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG, nunmehr beabsichtigt, die von ihm gehaltenen Continental-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots zum Verkauf einzureichen, und heute den Verkauf seiner Aktien gemäß § 15a WpHG gemeldet hat. Die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats und die Mitglieder des Vorstands, die Aktien an der Continental halten, beabsichtigen weiterhin nicht, ihre Aktien anzudienen.