- Anleihe-Emission in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro und einer Laufzeit von 3,5 Jahren geplant
- Erlöse sollen zur vorzeitigen Refinanzierung der im Oktober 2010 begebenen Anleihe mit einem Kupon von 6,50 Prozent genutzt werden, die vorzeitig zurückgezahlt wird
Der internationale Automobilzulieferer, Reifenhersteller und Industriepartner Continental plant seine im Oktober 2010 begebene Anleihe mit einem Kupon von 6,50 Prozent durch die Ausgabe einer neuen Euro-Anleihe in Benchmark-Größe mit einer voraussichtlichen Laufzeit von dreieinhalb Jahren und einem Volumen von mindestens 500 Millionen Euro vorzeitig abzulösen. "Wir wollen damit das derzeit positive Kapitalmarktumfeld sowie das Momentum aus unseren vorherigen Anleihe-Transaktionen nutzen, um auch die vierte im Jahr 2010 emittierte Anleihe vorzeitig zu refinanzieren", erklärte Finanzvorstand Wolfgang Schäfer und wies darauf hin, dass dies die letzte öffentliche Anleihe-Emission in diesem Jahr sein soll. Dies ist ein weiterer Schritt, die Zinskosten zu verringern und gleichzeitig das Fälligkeitenprofil der Finanzverbindlichkeiten weiter zu verbessern.
Die neue Anleihe soll ebenfalls unter dem sogenannten Rahmen-Emissionsprogramm (Debt Issuance Program) sowohl bei institutionellen als auch bei privaten Investoren platziert werden. Die Anleihe soll von der Conti-Gummi Finance B.V. mit einer Stückelung von 1.000 Euro begeben und in den Geregelten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse eingeführt werden. Die gemeinsamen Bookrunner der Anleihe-Transaktion sind J.P. Morgan, Credit Suisse, HSBC, Landesbank Baden-Württemberg, Morgan Stanley und SEB.
Darüber hinaus kündigte Continental heute die vorzeitige Rückzahlung der im Oktober 2010 von der Conti-Gummi Finance B.V. emittierten Euro-Anleihe (ISIN DE000A1A1P09) mit einem Kupon von 6,50 Prozent und einem Nominalvolumen von 625 Millionen Euro an. Die Rückzahlung wird am 18. November 2013 erfolgen, mehr als zwei Jahre vor der regulären Fälligkeit. Der Rückzahlungspreis liegt bei 103,25 Prozent. Die entsprechende Mitteilung wurde heute an den gemeinsamen Vertreter und das Clearingsystem zur Mitteilung an die Anleihegläubiger gesendet.
Continental hatte im Mai dieses Jahres ein Rahmen-Emissionsprogramm in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro aufgesetzt. Damit ist es möglich, noch flexibler auf Marktentwicklungen reagieren und kurz-, mittel- und langfristige Anleihen schnell am Kapitalmarkt platzieren zu können. Unter diesem Programm hatte Continental bereits zwei Euro-Anleihen begeben: eine Anleihe im Juli mit einem Nominalvolumen von 750 Millionen Euro, einem Kupon von 3 Prozent und einer Laufzeit von fünf Jahren sowie eine Anleihe Anfang September mit einem Nominalvolumen von 750 Millionen Euro, einem Kupon von 3,125 Prozent und einer Laufzeit von sieben Jahren.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") oder nach dem Recht eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Die Schuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur in Übereinstimmung mit der "Regulation S" unter dem Securities Act angeboten und verkauft. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen oder gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in diesen Jurisdiktionen.
Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG), in der jeweils gültigen Fassung, umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), nur gemäß den von der Continental AG erstellten Endgültigen Bedingungen und dem Basisprospekt oder gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Prospektrichtlinie, wie in dem Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt, vom Erfordernis einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt.
Entsprechend dürfen Personen, die ein Angebot von Schuldverschreibungen auf die sich diese Pressemitteilung bezieht in einem Relevanten Mitgliedstaat machen oder beabsichtigen ein solches zu machen, dies nur unter Umständen tun, in denen keine Verpflichtung für Continental oder eine andere Person besteht, einen anderen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie außer den von der Continental AG erstellten Endgültigen Bedingungen und dem Basisprospekt, oder einen Prospektnachtrag gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie, in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. Continental hat kein Angebot von Schuldverschreibungen unter Umständen, in denen eine Verpflichtung für Continental oder eine andere Person besteht, einen Prospekt oder Prospektnachtrag (außer den von der Continental AG erstellten Endgültigen Bedingungen und dem Basisprospekt) zu veröffentlichen, genehmigt.
In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations", etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und Personen, die keine Relevante Personen sind, dürfen auf dieses Dokument nicht vertrauen und nicht auf der Grundlage dieses Dokuments handeln. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.