- Anleihevolumen in Höhe von einer Milliarde Euro
- Anleihe läuft über sieben Jahre, Festzins in Höhe von 7,5 Prozent pro Jahr
- Automobilzulieferer verbessert Fälligkeitenstruktur der Finanzverbindlichkeiten
Hannover, 3. September 2010. Der Continental-Konzern hat erneut eine in Euro denominierte Anleihe mit einem Emissionsvolumen von einer Milliarde Euro bei qualifizierten Investoren im In- und Ausland erfolgreich platziert. Damit hat das Unternehmen die Fälligkeitenstruktur seiner Finanzverbindlichkeiten weiter verbessert. Die Euro-Anleihe hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Sie wird von der Conti-Gummi Finance B.V. begeben und von der Continental Aktiengesellschaft sowie ausgewählten Tochtergesellschaften garantiert. Der Zinskupon liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich nachträglich, teilte das Unternehmen am Freitag in Hannover mit.
"Wir werten den Erfolg der Emission als erneuten Beleg dafür, dass die Anleger Continental vertrauen und hier ein attraktives Investment sehen. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir das anfänglich angestrebte Mindestvolumen von 750 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt", erklärte Wolfgang Schäfer, Finanzvorstand bei Continental. "Wir werden die Nettoerlöse der zweiten Anleihe wie die der ersten im Juli zur teilweisen Rückzahlung unserer Bankverbindlichkeiten verwenden."
Die Anleihe wird in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Börsen in Hannover und Hamburg eingeführt. Der internationale Automobilzulieferer hatte ein Bankenkonsortium unter Führung der Deutschen Bank, BofA Merrill Lynch, BNP PARIBAS, Crédit Agricole CIB, DZ BANK AG und HSBC mit der Platzierung einer Euro-Anleihe beauftragt.
Mediendatenbank im Internet: www.mediacenter.continental-corporation.com
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG) umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedsstaat"), nur gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Prospektrichtlinie, wie in dem Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt, vom Erfordernis einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt. Entsprechend dürfen Personen, die ein Angebot von Schuldverschreibungen, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, in einem Relevanten Mitgliedsstaat machen oder beabsichtigen, ein solches zu machen, dies nur unter Umständen tun, in denen keine Verpflichtung für Continental besteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie oder einen Prospektnachtrag gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. Continental hat kein Angebot von Schuldverschreibungen unter Umständen, in denen eine Verpflichtung für Continental besteht, einen Prospekt oder Prospektnachtrag zu veröffentlichen, genehmigt.