- Auszahlung der Continental-Aktionäre durch die Schaeffler KG innerhalb von acht Bankarbeitstagen
- Schaeffler wird mit maximal 49,99 Prozent größter Einzelaktionär der Continental AG
- Alle Abschnitte der Investorenvereinbarung treten mit dem Closing offiziell in Kraft
Die Europäische Kommission hat den Einstieg der Schaeffler KG in die Continental AG ohne Einschränkungen kartellrechtlich freigegeben. Damit beginnt gleichzeitig die Frist von acht Bankarbeitstagen, innerhalb derer die Schaeffler KG ihr Übernahmeangebot an die Aktionäre der Continental AG zu vollziehen und den aufgrund der Investorenvereinbarung zwischen Continental und Schaeffler auf 75,00 Euro je Continental-Aktie angehobenen Angebotspreis zu zahlen hat. Mit dem Vollzug treten alle Abschnitte der am 20. August 2008 abgeschlossenen Investorenvereinbarung in Kraft.
In der Investorenvereinbarung sagt die Schaeffler KG unter anderem verbindlich zu, ihr Engagement bei der Continental AG bis August 2012 auf eine Minderheitsbeteiligung von 49,99 Prozent zu beschränken. Darüber hinaus haben Continental und Schaeffler in der Investo-renvereinbarung umfangreiche unbefristete Regelungen zum Schutz der Interessen der Continental AG und ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden getroffen, die frühestens im Frühjahr 2014 gekündigt werden können. So verpflichtet sich die Schaeffler Gruppe, die bisherige Strategie und Geschäftspolitik des Vorstands unter Beibehaltung des bisherigen Markt- und Markenauftritts zu unterstützen und keine Verkäufe oder sonstige wesentliche Strukturmaßnahmen zu verlangen.
Als Garant ist Herr Bundeskanzler a. D. Dr. Gerhard Schröder zur Wahrung der Interessen von Continental, ihrer Aktionäre, Arbeitnehmer und sonstigen Stakeholder berechtigt und ermächtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen von Schaeffler jederzeit gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang kann er von Schaeffler Auskunft über den Stand der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Investorenvereinbarung verlangen.