Durch die Umbenennung in FJA AG werden Konzern- und Produktmarke zusammengeführt und damit das FJA Markenprofil vor allem auch im Hinblick auf die internationale Expansion gestärkt.
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung die Gesellschaft bis zum 20. Dezember 2009 ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben.