Bisher reduzierte sich das Wissen um das Unfallgeschehen einzig auf die alljährliche Information der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) über die Zahl Ertrunkener in deutschen Gewässern und Badeanstalten. Die Untersuchung der Hochschule Kempten ergab nach Hochrechnung für das Jahr 2016 insgesamt 40 Todesfälle und 110.966 Verletzungsfälle, davon 5.181 schwere (circa sechs Prozent), 20.782 mittelschwere (circa 19 Prozent) und 82.954 leichte (circa 75 Prozent) Verletzungen. Unfallschwerpunkte mit 32 Prozent stellten insbesondere die Attraktionen wie Rutschen dar und mit ebenfalls 32 Prozent die Verkehrswege. Die Hauptunfallursachen sind mit 30 Prozent Stürze und mit 19 Prozent Verletzungen durch Anschlagen und Anstoßen. Nur fünf Prozent der Vorfälle ereigneten sich, weil die Besucher schlecht schwimmen können.
Michael Spönlein, Geschäftsführer von SafeWaterpark, der diese erste Erhebung unterstützte, zeigte sich vom Ergebnis wenig überrascht: „Aufgrund unserer Erfahrungen mit hunderten Hotel- und Schwimmbädern weltweit wissen wir, dass die Unfallursachen neben Unachtsamkeit und Leichtsinn der Badegäste häufig auch auf technische Mängel in den Bädern zurückzuführen sind.“
Ebenfalls Gegenstand der Arbeit ist eine detaillierte Betrachtung des volkswirtschaftlichen Schadens, der durch das Unfallgeschehen mittelbar und unmittelbar verursacht wurde. Laut Erhebung belief sich dieser für das Jahr 2016 auf eine Summe von 642 Millionen Euro. Dabei nicht berücksichtigt sind weitere Kosten wie Versicherungsleistungen, sodass man von Schäden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro ausgehen muss.
Spönlein zieht daher folgendes Fazit: „Es sollte selbstverständlich sein, dass beim Baden im Schwimmbad niemand über Sicherheit nachdenkt, gerade wenn es um im Urlaub um das Vergnügen geht. Betreiber, Städte und Kommunen tun sicherlich schon sehr viel. Hinderlich ist oft der Kostendruck auf die Betreiber und auch der Leistungsdruck auf die Mitarbeiter. Vielleicht macht es Sinn, die Unfallbekämpfung auf einer deutlich breiteren Datengrundlage gezielt anzugehen. Außerdem sollte über die bereits vorgeschriebene Prüfung von Wasserrutschen hinaus auch jede Gesamtanlage in eine jährliche Sicherheitsabnahme eingebunden werden. Jedes Auto muss alle zwei Jahre zum TÜV, ein Schwimmbad nicht.“
Die Studie
Die Umfrage richtete sich an 1.300 Schwimmbadbetriebe, die unter den 7.040 Bädern bundesweit an der Befragung teilgenommen haben. 233 oder 17,9 Prozent der Schwimmbäder beantworteten den ausführlichen Fragebogen, den Michaela Bauer im Rahmen einer Studienarbeit entwickelt und ausgewertet hat. Damit können die Untersuchungsergebnisse inklusive der Hochrechnungen als repräsentativ angenommen werden.