Nach der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am 19. Januar 2021 in Kraft trat, sind mindestens fünf Prozent aller positiven Covid-19-PCR-Nachweise auf das Vorliegen neuer Virus-Varianten zu kontrollieren. Ziel der Analysen ist es, Kenntnisse über eine mögliche Ausbreitung der Corona-Mutationen zu erhalten.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Viren verändern sich ständig. Die entscheidende Frage ist, ob ein Virus dadurch gefährlicher wird. Die vor allem in England verbreitete Corona-Variante B.1.1.7 ist nach aktuellem Erkenntnisstand deutlich ansteckender. Das heißt, dass ein Infizierter im Schnitt mehr Menschen ansteckt als bisher. Je mehr Menschen sich aber in kurzer Zeit anstecken, desto mehr schwere und tödlich endende Krankheitsverläufe wird es geben. Eine Genomsequenzierung ist sehr aufwendig, aber wichtig, um die tatsächliche Ausbreitung einschätzen zu können. Deshalb ist es eine sehr gute Nachricht, dass wir in Kürze auch im Land Brandenburg ein Labor haben, dass diese Sequenzierung durchführen kann.“
PD Dr. med. Heidrun Peltroche, Chefärztin der Mikrobiologie des CTK: „Zukünftig können wir uns in Brandenburg ein genaues Bild davonmachen, ob neue Virusmutationen hier schon angekommen bzw. inwieweit sie schon verbreitet sind.“
CTK-Geschäftsführer Dr. Götz Brodermann: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Landes, das Referenzlabor am CTK zu etablieren. Dies unterstreicht einmal mehr die exzellente Arbeit unseres Teams im mikrobiologischen Labor.“
Die Sequenzdaten werden an das Robert Koch Institut gemeldet und mit den epidemiologischen - über die Gesundheitsämter gemeldeten - Daten verknüpft. Mit der verstärkten Probensequenzierung und Datenerfassung im Deutschen elektronischen Sequenzdaten-Hub (DESH) wird das Infektionsgeschehen im Rahmen der Integrierten Molekularen Surveillance (IMS) intensiv beobachtet.