Thomas Schmitz vom Dachdecker Verband Nordrhein begegnet fast täglich solchen längst überholten „Weisheiten“. „Die wirklich optimale Wärmedämmung erfüllt zwei Grundvoraussetzungen: Die komplette Gebäudehülle sollte gedämmt sein und die Dämmung sollte nur von Fachbetrieben ausgeführt werden“.
Das Dachdeckerhandwerk als Fachgewerk für die gesamte Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik ist damit der qualifizierte Ansprechpartner. Denn nicht nur die Wärmedämmung des Daches, sondern auch die Dämmung der Hausfassade gehört zum Aufgabenbereich dieses Handwerks. Im Bereich der Fassade greift das Dachdeckerhandwerk aber nicht zum viel diskutierten Vollmantel-Wärmeschutz, den manche Fachleute inzwischen sogar als „Brandbeschleuniger“ bezeichnen. Die Alternative der Dachdecker lautet: vorgehängte hinterlüftete Fassadensysteme. Dabei wird unter den Fassadenelementen, deren Materialvielfalt nahezu unbegrenzt ist, eine Dämmschicht angelegt. Zwischen Dämmmaterial und Fassade kann Luft langsam zirkulieren. Entscheidende Vorteile: Die Luft selbst wirkt als schlechter Wärmeleiter wie eine zusätzliche Dämmschicht. Und die Zirkulation führt evtl. vorhandene Feuchtigkeit ab.
Ebenso wichtig wie die Außendämmung ist es, im Winter der Kälte und im Sommer der Hitze kein „Schlupfloch“ ins Haus zu bieten. Daher übernehmen Dachdecker-Fachbetriebe auch die Dämmung der unteren und oberen Geschossdecke.
Was vielen Hausbesitzern noch immer nicht bewusst ist: Wenn die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nicht gedämmt ist und auch das Dach keine ausreichende Wärmedämmung besitzt, ist eine Dämmung dieser Geschossdecke nach der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2014 für viele Gebäude verpflichtend. Die Dämmung muss so ausgelegt sein, dass damit der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Geschossdecke 0,24 Watt/ (m²K) nicht überschritten wird. Es besteht also eine gesetzlich geregelte Nachrüstpflicht für viele bestehende Gebäude, die eigentlich schon bis 31.12.2015 hätte erfüllt sein müssen.
Sowohl die Dämm-Maßnahmen innen wie außen sollten zur Vermeidung von Folgeschäden durch unqualifizierte Verarbeitung immer entsprechenden Fachbetrieben überlassen werden. Zusätzlicher Anreiz dafür neben z. T. möglichen Förderprogrammen: Selbstnutzer von Immobilien können von den Lohnkosten und der darin enthaltenden Mehrwertsteuer bis zu 1.200 € (=20% der Lohnkosten von bis zu 6.000 €) bei der Einkommenssteuer steuermindernd geltend machen.
Der Tipp des Dach- und Wandexperten aus Düsseldorf: Qualifizierte Fachbetriebe bei der regionalen Dachdecker-Innung erfragen oder einen Partner in der Nähe im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de suchen.