Wie stehen Sie zum GEG, das in Kürze in Kraft treten wird?
Christoph Schendel: Das Inkrafttreten des GEG ist längst überfällig, da mit ihm endlich europäische Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Entwicklung ist für unsere Dachbranche und auch für unsere Kunden grundsätzlich erst einmal positiv zu bewerten. Denn nach dem Gesetz zur steuerlich geförderten Sanierung tritt nun ein weiterer, gewichtiger Rechtsrahmen in Kraft, der die Energiewende im Gebäudesektor maßgeblich gestalten und zu einem wirkungsvolleren Klimaschutz beitragen kann. Zum oft geforderten Bürokratieabbau für den Mittelstand trägt das GEG aber mit Sicherheit aber leider nicht bei.
Was ist neu für das Dachdeckerhandwerk?
Christoph Schendel: Bei genauer Betrachtung des GEG wird deutlich, dass keine verschärften Anforderungen an die Sanierung oder an den Neubau aufgeführt sind. Die bisherigen energetischen Standards aus dem EnEV wurden unverändert übernommen und gelten vorerst weiter. Strengere Dämmwerte als im GEG gelten nur dann, wenn energetische Sanierungen z. B. im Rahmen einer KfW-Förderung oder nach § 35c EstG durchgeführt werden.
Neu ist hingegen, dass erneuerbare Energien nicht mehr nur am, sondern künftig auch in der Nähe des Gebäudes erzeugt werden dürfen. Ebenso ist der mittels einer Solaranlage selbsterzeugte Strom in Zukunft auch auf den Jahres‐Primärenergiebedarf eines Gebäudes anrechenbar.
Welche Unterstützung leisten Sie für Ihre Betriebe?
Christoph Schendel: Um den Innungsbetrieben einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben, hat der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH eine Planungshilfe für das neue GEG erstellt. Die Planungshilfe sowie die entsprechenden Anlagen können Mitgliedsbetriebe einer Dachdecker-Innung im internen Bereich abrufen. Als Anlage zur Planungshilfe stellen wir den Betrieben ebenso die entsprechend angepasste Muster‐Kundenerklärung sowie die Muster‐Unternehmererklärung zur Verfügung.
Von welchen Vorteilen profitieren Immobilieneigentümer bei künftigen Sanierungsmaßnahmen?
Christoph Schendel: Immobilieneigentümer können von einem KfW-Investitionszuschuss profitieren, wenn sie nachträgliche Dämmmaßnahmen durchführen. Ebenso besteht bei für Wohnzwecke selbstgenutzten Immobilien die Möglichkeit, sich 20 Prozent der Investitionskosten – maximal 40.000 Euro - innerhalb von drei Jahren als Steuerbonus im Rahmen der Einkommensteuer zurückzuholen (max. 40.000 Euro). Dabei können in den ersten beiden Jahren jeweils 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent der Investitionen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Insgesamt ist das GEG für Immobilieneigentümer und Dachdecker ein gleichermaßen attraktives Gesamtpaket, das sich durchaus positiv auf die konjunkturellen Entwicklungen der Branche auswirken kann.