„Für den Erfolg einer Sanierung ist es entscheidend, dass sie fachgerecht geplant und durchgeführt wird“ betont Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister des Dachdeckerinnungsverbands Baden-Württemberg. „Aus diesem Grund hat der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg gemeinsam mit weiteren, an energetischen Sanierungen beteiligten Handwerksverbänden und dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm Zukunft Altbau ein neues Qualitätssiegel erarbeitet: die Leitlinie Handwerk“.
Innungsbetriebe des baden-württembergischen Dachdeckerhandwerks können sich dieser Leitlinie anschließen. Mit der Zustimmung zur Leitlinie Handwerk bestätigen diese Betriebe, dass sie individuell, gewerkeübergreifend und neutral beraten. Zudem bekennen sie sich dazu, auf die Chancen einer ganzheitlichen Gebäudeenergieberatung hinzuweisen, energieeffiziente Gebäudestandards und erneuerbare Energien zu empfehlen und sich regelmäßig weiterzubilden.
„Durch die Anerkennung dieser Leitlinie als Branchenstandard können unsere Betriebe gegenüber Hauseigentümerinnen und -eigentümern verdeutlichen, dass sie mit ihrer Arbeit zu einer besseren Sanierungsqualität und dem dringend notwendigen Klimaschutz maßgeblich beitragen“, so Landesinnungsmeister Krawczyk weiter. Das schaffe von Anfang an zusätzliches Vertrauen und ein gemeinsames Verständnis.
Derzeit sprechen alle teilnehmenden „Klimagewerke“ ihre Mitgliedsbetriebe an. Sobald eine ausreichende Zahl an Betrieben die Leitlinie Handwerk unterschrieben hat, erfolgt über die Medien eine koordinierte Kommunikation in Richtung Bürgerinnen und Bürger. Es ist daher für die Betriebe empfehlenswert die Leitlinie Handwerk zeitnah zu „unterschreiben“ und von der Aufmerksamkeit beim offiziellen Leitlinien-Start zu profitieren.
Krawczyk abschließend: „Alle Sanierungswilligen sollten wissen, dass wir als Dachdeckerhandwerk für nachhaltige und langfristige Standards und Konzepte und zum Schutz unserer Lebensgrundlage stehen. Innungsbetrieben aus Baden-Württemberg wird empfohlen, über den QR-Code bzw. Link das beigefügte Formular aufzurufen und auszufüllen“.
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