„Haustürgeschäfte sind legal und grundsätzlich spricht nichts dagegen. Aber mal ehrlich: Kaum jemand käme auf die Idee, ein Auto von einem Unbekannten an der Haustür zu kaufen oder sein nächstes Gebiss bei ihm in Auftrag zu geben“, wundert sich Torsten Kriedemann, Landesinnungsmeister des Dachdecker-Landesinnungsverbandes Schleswig-Holstein in Kiel.
Besonders dreist ist eine neue Masche der „Drücker-Kollegen“: Sie geben sich als Mitarbeiter etablierter lokaler Innungsbetriebe aus und erschleichen sich damit Aufträge. Nach Ausführung der Arbeiten warten die geprellten Hausbesitzer dann vergeblich auf eine steuerlich absetzbare Rechnung. Der Betrug kommt oft erst ans Tageslicht, wenn die verärgerten Hausbesitzer bei den nichts ahnenden Innungsbetrieben die Rechnung anmahnen. So begeistert die angesprochenen, meist älteren Hausbesitzer, von der Freund-lichkeit dieser Verkaufstalente an der Haustüre oft spontan sind, so bitter ist danach manchmal die Realität. Für die Dachdecker-Innungen gehören Anrufe enttäuschter Kunden mittlerweile fast zum Alltag. „Oft werden unnötige Reparaturen verkauft und das gesetzliche Rücktrittsrecht durch Sofortvollzug gleich ausgehebelt“, weiß Torsten Kriedemann zu berichten. „Was da an der Haustüre den gutgläubigen Kunden aufgedrängt wird, ist nicht selten eine unterdurchschnittliche Arbeit zum überdurchschnittlichen Preis“, berichten die Dach-Experten weiter. In Einzelfällen werden gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Energieeinsparverordnung sogar bewusst schriftlich oder mit fadenscheinigen Vertragsbedingungen – illegal - ausgeschlossen.
An Einfallsreichtum mangelt es den „hausierenden Handwerkern“ offenbar nicht. Es wird sogar von Fällen berichtet, in denen die „ach so freundlichen Handwerker“ eine Hälfte des Daches abdecken und dann die meist älteren Kunden unter Androhung der Arbeitseinstellung dazu nötigen, mit ihnen zur Bank zu gehen, um dort nahezu das gesamte Guthaben abzuheben. Das Geld wird kassiert – aber trotzdem wird das Bauvorhaben nicht fortgesetzt.
Für einige Kunden wird die vermeintlich günstige Reparatur noch teurer: Die „Haustürprofis“ schließen meist Verträge zu Pauschalpreisen ab, die nach Ausführung in bar bezahlt werden müssen. Doch Barzahlungen schließt die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerleistungen (20% der Arbeitsleistung, max. von 6.000 EUR/jährlich) ausdrücklich aus. Denn damit soll ein unkontrollierter Geldfluss – auf gut Deutsch „die Schwarzarbeit“ - verhindert werden. Ganz besonders zu warnen ist vor Vertragsabschlüssen, bei denen die Mehrwertsteuer „gespart“ oder Teile der Arbeiten „ohne Rechnung“ ausgeführt werden sollen. Solche Abreden führen zur Vertragsnichtigkeit. Der ohnehin geprellte Bauherr kann – selbst wenn er des Handwerkers habhaft wird – keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen.
Gerade im Immobilienbereich ist es wichtig, von vornherein mehrere Angebote einzuholen, und sich als Verbraucher seine Rechte für möglicherweise notwendige Gewährleistungsarbeiten zu sichern, lautet der Rat des Dach-Experten.
Torsten Kriedemanns Tipp: „Keine Spontanaufträge an der Haustüre erteilen. Lassen die Drücker nicht locker, sollte sofort die Polizei über die Notrufnummer 110 benachrichtigt werden“.