Den Blitz "einzufangen", bevor er das Haus trifft - das ist das Grundprinzip des äußeren Blitzschutzes. Und da der höchste Punkt eines Gebäudes das Dach ist, gehört auch der Blitzschutz zu den Aufgabengebieten des Dachdeckerhandwerks.
Mit sogenannten Fangeinrichtungen auf dem Dach oder exponierten Komponenten wie Schornsteinen, Antennen oder Lichtkuppeln wird der Blitz eingefangen und über Ableitungen in die Erde geführt. Ebenso müssen auch metallene Komponenten des Daches wie z. B. Dachrinnen mit dem Blitzschutzsystem verbunden werden. Dabei ist der Dachdecker als Experte für das Dach und die äußere Gebäudehülle der richtige Ansprechpartner für die Planung und Montage der Blitzschutzanlage.
Sofern es die Bauordnung nicht ausdrücklich vorschreibt, steht es natürlich jedem Hausbesitzer frei, seine Immobilie mit einer Blitzschutzanlage abzusichern. Jedoch können Gebäudeversicherer zur Risikominimierung eine solche Schutzmaßnahme vor Vertragsabschluss zur Auflage machen.
Denn ein Blitzeinschlag hat verheerende Folgen. Mit Temperaturen von 300.000o C. trifft der Blitz auf ungeschützte Gebäude. In Millisekunden werden Dacheindeckung und Dachunterkonstruktion erhitzt und "explodieren" dadurch förmlich. Neben immensen Gebäudeschäden einschließlich der völligen Zerstörung der Elektroinstallation drohen auch den Bewohnern eines vom Blitz getroffenen Hauses erhebliche Gefahren.
Übrigens hat sich die weit verbreitete Meinung, dass ein Blitz stets in den höchsten Punkt in der Nähe einschlägt, als ein für viele Hauseigentümer teurer Irrglaube erwiesen. Bereits 50 m neben einem hohen Geländepunkt wie einem Haus oder einem Baum kann der Blitz direkt einschlagen.
Um eine zuverlässige Funktion des Blitzschutzes zu gewährleisten, sollte die Blitzschutzanlage ausschließlich von erfahrenen Experten wie Dachdecker-Fachbetrieben montiert werden. Dies kann sowohl beim Neubau als auch nachträglich erfolgen.
Wie alle Komponenten des Daches sollte selbstverständlich auch die Blitzschutzanlage regelmäßig überprüft werden. Dies kann sinnvoller Weise im Rahmen der - hoffentlich ohnehin obligatorischen - Dachwartung erfolgen.
Adressen qualifizierter "Blitzschutz-Experten" - also Dachdecker-Fachbetrieben in der Nähe - gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-sh.de