Die Entlastung des Eigentümers gelingt nach der einschlägigen Rechtsprechung nur dann, wenn der Gebäudeeigentümer alles getan hat, um Schäden durch erhebliche Windeinwirkungen zu vermeiden. In der Praxis läuft dies darauf hinaus, dass er in regelmäßigen Abständen sein Dach durch Fachfirmen inspizieren und ggfls. nachbessern lassen muss. Als Dienstleister des Dachdeckerhandwerk führen wir diese Pflege in Zusammenarbeit mit anderen Dachdeckerbetrieben aus. Als Ergänzung zu bestehenden Wartungsverträgen und Alternative zur Farbbeschichtung ist die Dachpflege bekannt.
Hausbesitzer, die sich über die regelmäßige fachmännische Wartung des Daches informieren möchten, können unsere Verbraucherinformationen kostenlos per Mail (info@dachpflege.de) anfordern.