Eltern sollten deshalb den Schulweg mit ihren Kindern rechtzeitig üben. Das gibt sowohl den Kindern als auch den Eltern Sicherheit. Dabei ist der „Drahtesel“ für Kinder unter zehn Jahren nicht als Gefährt für den Schulweg geeignet. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagt Dr. Gerhard Kroschke, beratender DAK-Arzt für Kinder- und Jugendmedizin. „Sie haben beispielsweise ein kleineres Gesichtsfeld, und auch das Gehör ist noch nicht optimal geschult. Auch die geringe Körpergröße schafft im Straßenverkehr nicht den optimalen Überblick.“ Viele Schulen bieten im Laufe der Grundschulzeit – meist gemeinsam mit der Polizei – spezielle Fahrradausbildungen an. Ist diese erfolgreich abgeschlossen, bestehen dann keine Bedenken, den Schulweg allein mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Grundsätzlich sind Kinder vom ersten Schultag an durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt nach Angaben der DAK für den Schulweg, für Ausflüge, die Pausen und den Unterricht. Die Untersuchung und die Behandlung nach einem Unfall auf dem Schulweg oder in der Schule rechnet der Arzt direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Die Eltern sollten die Krankenkasse und die Schule jedoch über den Unfall und die Beteiligten informieren, rät die DAK.
*Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung