Für die einen bedeutet dies die konsequente Erweiterung des Gesundheitsschutzes für Kinder, während die anderen einen groben Eingriff in ihre Privatsphäre beklagen. Dies gilt vor allem für Tagesmütter in Dortmund. Denen ist es künftig untersagt in der eigenen Wohnung bzw. in allen Räumen, die ihnen anvertraute Kinder betreten, zu rauchen.
Fest steht: Kinder müssen unbedingt und konsequent vor Zigarettenrauch geschützt werden. Und dass Tagesmütter nicht dort rauchen, wo Kinder spielen, essen und schlafen, scheint ebenso selbstverständlich. Was den kalten Rauch angeht, liegen wohl bisher noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Und doch weiß man, wie kalter Rauch riecht: Unangenehm.
Umso erfreulicher ist somit der Relaunch des Dampfer-Shops. Hier findet man die genussvolle Alternative zu herkömmlichen Zigaretten und kann seit Neuestem auch per Rechnung bezahlen. Beim Dampfen elektronischer Zigaretten entsteht kein Rauch, sondern geruchloser und ungefährlicher Wasserdampf. Es werden keine pflanzlichen Materialien verbrannt und eine elektronische Zigarette enthält auch nicht die üblichen Schadstoffe. Ob deswegen eine e-cigarette von Tagesmüttern geraucht werden darf, ist eine berechtigte Frage. Zumindest ist denkbar, dass dies während der Abwesenheit der Kinder möglich ist. Schließlich ist das Rauchen einer e-cigo auch in Flugzeugen, Zügen, Diskotheken und Clubs erlaubt, also dort, wo sich andere Menschen aufhalten und wo das Rauchen herkömmlicher Zigaretten verboten ist.
Vielleicht ist dies auch die beste Alternative, um den Genuss von E-Zigaretten in gemütlicher Runde bei einem leckeren Getränk und guter Musik auskosten zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.dampfer.biz/
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