Die Lohnsteuerkarte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit. Arbeitgeber müssen die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zu Grunde legen und dürfen die Karte für 2010 deshalb nicht wie bisher am Jahresende vernichten. Arbeitnehmer müssen beachten, dass sie verpflichtet sind, inzwischen eingetretene Änderungen gegenüber den Angaben der alten Lohnsteuerkarte (etwa die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge) durch das Finanzamt korrigieren zu lassen.
Der IT-Dienstleister DATEV eG, mit dessen Software die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für rund zehn Millionen Arbeitnehmer erstellt werden, sieht mit dem Auslaufen des papiergebundenen Verfahrens einen allgemeinen Trend in der Gesetzgebung bestätigt: Sowohl im Lohn-Bereich wie auch in anderen Verwaltungsbereichen werden immer mehr Daten in digitaler Form erhoben, gleichzeitig steigen die Ansprüche an die Datenqualität.
Mit der Umstellung auf das Steuerprogramm ElsterLohn II wollen die Finanzbehörden die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt organisatorisch vereinfachen und beschleunigen. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten dazu in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Daraus können die Arbeitgeber sie dann abrufen. Durch diese Bereitstellung in elektronischer Form wird die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform überflüssig.