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WDVS stets zulassungskonform montieren!

Rechtssicherheit entsteht durch Qualitätsarbeit am Bau

(lifePR) (Stuttgart/Ober-Ramstadt, )
Wärmedämmverbundsysteme an Fassaden zu montieren, ist längst zu einem Kerngeschäft des Bauhandwerks geworden. In erster Linie profitieren Zimmereien, Maler- und Stuckateurbetriebe von der weiterhin steigenden Nachfrage nach natürlichen Dämmsystemen, die sich sowohl für Neubauten als auch zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden eignen. Bevorzugt werden durchdachte WDV-Systeme, die sich durch praxisgerechte Details auszeichnen und sich unkompliziert und zeitsparend montieren lassen. Um eine sowohl handwerklich als auch baurechtlich einwandfreie Arbeit abzuliefern, müssen sich die Bauhandwerker allerdings exakt an die Spielregeln des WDVS-Geschäfts halten. Dipl.-Holzbauing. Guido Kuphal, Geschäftsführer des zur Caparol-Firmengruppe zählenden WDVS-Anbieters INTHERMO sowie Vorstandsmitglied im Verband Holzfaser Dämmstoffe (VHD), weist im Interview auf einige Besonderheiten hin, die unbedingt zu beachten sind.

Redaktion: Herr Kuphal, als WDVS-Anbieter verfügt INTHERMO mit weit mehr als 30.000 erfolgreich abgeschlossenen Bauvorhaben über einen beachtlichen Erfahrungsschatz. Welche rechtlichen Aspekte müssen Verarbeiter beachten, wenn sie ein Wärmedämmverbundsystem in jeder Hinsicht einwandfrei montieren wollen?

Guido Kuphal: Genau genommen hat INTHERMO in den vergangenen zehn Jahren den größten Anteil aller Holzfaser-WDVS, die in Deutschland bislang montiert wurden, entwickelt und geliefert. Darauf sind wir natürlich stolz. Als marktführender Anbieter fühlen wir uns umso mehr zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, die sich selbstverständlich auch auf die Anleitung der Verarbeiter erstreckt. Schließlich sind Wärmedämmverbundsysteme komplexe Bauprodukte, die stets aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten bestehen und deshalb über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen müssen. Die Urkunde wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) verliehen, nachdem alle vorgeschriebenen Tests erfolgreich bestanden wurden. Sie gibt Auskunft über zulässige WDVS-Bestandteile und die dazugehörigen wesentlichen Verarbeitungsschritte.

Redaktion: Immer wieder wird auf die besonders hohen Anforderungen hingewiesen, denen WDV-Systeme in Deutschland im Zuge gängiger Prüfverfahren genügen müssen. Ist das Ihrer Meinung nach wirklich nötig?

Guido Kuphal: Eine Gefährdung für Leib und Leben, die von komplexen Bauprodukten bei unsachgemäßer Ausführung oder Verwendung nicht zugelassener Komponenten ausgehen kann, muss nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen sein. Hinzu kommen die unterschiedlichen bauphysikalischen Vorgänge, die ausreichend getestet sein müssen. Deshalb sind strenge Prüfverfahren aus meiner Sicht unabdingbar. Über die bauaufsichtliche Zulassung des WDV-Systems hinaus besteht zudem die Pflicht, alle wesentlichen Bestandteile regelmäßigen Fremdüberwachungen durch unabhängige Institute zu unterziehen. Auch das ist zu begrüßen. Nur wenn die Überwachungskriterien lückenlos erfüllt sind, darf dies mit dem Übereinstimmungsnachweis, dem so genannten Ü-Zeichen, besiegelt werden.

Redaktion: Die Zulassung beschreibt die Elemente und die bauphysikalischen Eigenschaften eines WDVS, während das Übereinstimmungszertifikat der praktische Nachweis dafür ist, dass die Systemkomponenten tatsächlich die in der Zulassung angegebene Qualität besitzen. Was bedeutet das für die Verarbeiter?

Guido Kuphal: Das bedeutet, dass die Montage eines WDVS nur dann legal erfolgt ist, wenn ausnahmslos in der Zulassung aufgeführte Produkte bzw. Komponenten als zusammengehörige Bestandteile eines Systems verwendet wurden. Bei INTHERMO Wärmedämmverbundsystemen beispielsweise gehören die Holzfaserdämmplatten, die Befestigungsmittel, die Armierungsmasse, das Gewebe, der Oberputz und vieles mehr dazu. Grundsätzlich ist jeder Verarbeiterbetrieb gut beraten, alle Komponenten eines WDV-Systems aus einer Hand zu beziehen, also von einem einzigen Anbieter. Das vermittelt ihm die nötige Sicherheit, baurechtlich einwandfrei zu handeln. Auch der Kunde bzw. Auftraggeber profitiert davon, wenn alle Elemente auf Anhieb zueinander passen und es weder bei der Montage noch später Probleme gibt.

Redaktion: Was kann denn passieren, wenn ein Verarbeiter die Dämmplatte des Herstellers X einfach mit dem Putz des Anbieters Y kombiniert?

Guido Kuphal: Die Verwendung eines oder mehrerer systemfremder Produkte innerhalb eines WDVS kann in Deutschland weitreichende Folgen haben: Das betreffende WDVS wäre aus baurechtlicher Sicht nicht mehr zugelassen. Dadurch würde die Gewährleistungspflicht des Zulassungsinhabers automatisch erlöschen. Am Ende hätte der ausführende Betrieb mindestens fahrlässig gehandelt und müsste im Falle einer Reklamation für die Mängelbeseitigung geradestehen.

Bei großen Gebäuden mit entsprechend dimensionierten Außenflächen wäre es unter Umständen sogar denkbar, dass die Reklamationskosten selbst bei berechtigten Beanstandungen am Bauherrn hängen bleiben, da die aufzubringenden Summen die Finanzkraft insbesondere kleiner Handwerksbetriebe oftmals übersteigen. Dann bliebe der Bauherr zwangsläufig auf seinem Schaden sitzen, weshalb es gleichermaßen im Interesse jedes Bauhandwerkers wie auch seines Auftraggebers liegt, auf eine rechtskonforme Ausführung der Dämm- und Putzarbeiten zu achten und sich von vornherein auf eine mit der jeweiligen WDVS-Zulassung exakt übereinstimmende Ausführung zu verständigen. Hinzu kommt, dass der jeweilige Betrieb auch baurechtlich illegal handeln würde und daher ein Verstoß gegen deutsches Baurecht vorliegt.

Redaktion: Lässt sich unzulässiger Materialmix nach der WDVS-Montage überhaupt noch erkennen und was wären die Folgen, wenn der Schwindel auffliegt?

Guido Kuphal: WDVS-Verarbeiter bekommen die Folgen der Verwendung nicht zulassungskonformer Produkte zu spüren, sobald es ernsthafte Probleme gibt. Reklamationen enttäuschter Kunden oder Architekten gehen in der Regel Verarbeitungsfehler oder Kombinationen von Einzelkomponenten voraus, die miteinander nicht harmonieren oder untereinander keinen ausreichenden Verbund bilden können. Wenn sich etwa Putz und Platte nicht vertragen und es zu unschönen Rissen, Verfärbungen und Abzeichnungen an der Fassadenoberfläche kommt, ist guter Rat tatsächlich teuer! Die zulassungskonforme Verwendung der Produkte kann jederzeit zum Beispiel anhand des Lieferscheins oder durch analytische Verfahren nachgewiesen werden.

Redaktion: Wie wird bei offenkundigen Mängeln verfahren?

Guido Kuphal: Wenn ausschließlich zulassungskonforme Komponenten verwendet und alle Verarbeitungsvorschriften des Zulassungsinhabers eingehalten wurden, steht der WDVS-Anbieter gemäß gesetzlich geregelter Produkthaftung für die Dauer von fünf Jahren bei der Beseitigung berechtigter Mängel in bestimmter Höhe ein. Sofern bei der Montage handwerkliche Fehler gemacht wurden, hat nach dem Verursacherprinzip dafür der Verarbeiter einzustehen.

Redaktion: Bevor der Verarbeiter mit der Montage beginnt, empfehlen Sie also einen vertieften Blick in die Zulassung des WDV-Systems. Was genau wird darin beschrieben?

Guido Kuphal: Ja, oder in die Beschreibungen des Herstellers, denn die sind oft leichter zu lesen als die Zulassung selbst. In einer WDVS-Zulassung werden alle Produkte geregelt, die in einem System zur Anwendung kommen müssen bzw. können. Dabei kann eine Zulassung auch Alternativen beinhalten, unterschiedliche Putzkörnungen zum Beispiel. Die zulässigen Variationen kann der Verarbeiter interessierten Kunden als verschiedene Systemausführungen anbieten. Alle wählbaren Bestandteile des WDVS müssen in der Zulassung aber explizit aufgeführt sein. Daran führt kein Weg vorbei!

Redaktion: Welche Details sind normalerweise nicht extra aufgeführt?

Guido Kuphal: Bauübliche Spezialdetails wie etwa Anschlüsse an Fenster- und Sockelbereiche werden von WDVS-Zulassungen zumeist nicht erfasst. Für die Ausführung müssen die detaillierten Verarbeitungsvorschriften der Hersteller herangezogen werden. Am besten wendet sich der Verarbeiter mit Fragen zur korrekten Ausführung an den Hersteller bzw. Systemanbieter, um gemeinsam die passende Detaillösung zu finden. Insofern ist die Zulassung, die vor allem auf die Verwendung der richtigen Produkte zielt, die eine Seite der Medaille, die andere bildet die korrekte handwerkliche Ausführung der Montage am Objekt. Bei WDV-Systemen ist daher Teamarbeit der beteiligten Gewerke gefragt.

Redaktion: Welche Reklamationen kommen in der Praxis vor und wie lässt sich Ihnen schon im Vorfeld begegnen?

Guido Kuphal: Beobachtete Schadensbilder sind beispielsweise das Abplatzen von Oberputzen, die nicht systemkonform appliziert wurden, oder ungenügender Schutz des WDV-Systems im Spritzwasserbereich der Fassade. Häufig zu beobachten sind auch "Marienkäfereffekte": Dabei handelt es sich um sichtbare Abzeichnungen von Verbindungsmitteln auf der Fassade, was zumeist an einer zu geringen Schichtdicke des aufgetragenen Putzes liegt. Ein typischer Verarbeitungsfehler, der sich herstellerseits mit gezielten Schulungen der Ausführenden vermeiden lässt. Der Verarbeiter kann solchen Schäden seinerseits entgegenwirken, indem er zum einen nur systemkonforme Produkte verwendet und zum anderen die Verarbeitungshinweise des WDVS-Anbieters genauestens beachtet, also zum Beispiel die jeweils empfohlene Schichtdicke des Putzes. Empfehlenswert ist, vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit dem Zulassungsinhaber aufzunehmen, um schwierige Ausführungsdetails im Gespräch abzuklären. Spätere Probleme und Reklamationen können dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Redaktion: Wie wird den Verarbeitern das spezifische Montage-Fachwissen normalerweise vermittelt? Gibt es dafür so etwas wie einen standardisierten Lehrplan?

Guido Kuphal: Anbieter von WDV-Systemen sind verpflichtet, ihre Verarbeiter regelmäßig und umfassend zu schulen. Die Schulungsverpflichtung ist Gegenstand der bauaufsichtlichen Zulassung. Danach muss jeder WDVS-Anbieter seine Verarbeiter auf alle wichtigen Details hinweisen und das erforderliche Anwenderwissen in geeigneter Weise vermitteln. Brancheneinheitliche Standards oder Lehrpläne gibt es dafür bislang nicht. So genannte Zertifizierungsschulungen haben sich aber als praxisgerecht erwiesen. Die Verarbeiter müssen dabei einen theoretischen und einen praktischen Schulungsteil durchlaufen, wofür sie am Ende ein Zertifikat erhalten, das ihnen die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zur korrekten WDVS-Applikation bescheinigt.

Redaktion: Wie sieht das konkret bei INTHERMO aus?

Guido Kuphal: INTHERMO unterhält eine eigene Akademie, bei der in regelmäßigen Abständen unterschiedliche Inhalte in Theorie und Praxis vermittelt werden. Auf dem Programm stehen unter anderem Schulungen für Verarbeiter von Wärmedämmverbundsystemen im Holzbau und im Mauerwerksbau, Dämmsysteme für Neubauten aus Holz oder Mauerwerk, WDV-Systeme zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, die Sanierung älterer Fertighäuser sowie Vorträge zu den Inhalten der Energieeinsparverordnung. Generell zielen unsere Schulungen darauf ab, die Beratungskompetenz und Verhandlungssicherheit jedes teilnehmenden Handwerkers zu stärken. Aktuell widmen wir uns dem luft-, wind- und schlagregendichten Einbau von Fenstern in das INTHERMO WDVS. Hierzu bieten wir an sechs Terminen im Februar und März eintägige Kompaktschulungen an. Das detaillierte Programm findet man im Internet unter www.fenster-daemmung-dichtung.de; Anmeldungen sind dort direkt möglich.

Redaktion: Herr Kuphal, haben Sie vielen Dank für dieses sehr informative Gespräch!

DAW SE

Die INTHERMO GmbH wurde 2001 in Nordrhein-Westfalen als nicht-börsennotierte AG gegründet. 2006 verlegte der expandierende WDVS-Anbieter seinen Firmensitz an den heutigen Standort im südhessischen Ober-Ramstadt, um auf die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der Muttergesellschaft Deutsche Amphibolin-Werke von Robert Murjahn Stiftung & Co. KG (DAW) unmittelbar zurückgreifen zu können. Seither gehört der mittelständische Bauzulieferer als 100%-ige Tochtergesellschaft zur DAW-Firmengruppe, die hochwertige Farben, Putze, Dämm- und Bautenschutzprodukte entwickelt, herstellt und unter den Markennamen Caparol, Alligator, Alpina, Alsecco, Disbon, INTHERMO, Krautol und vielen mehr mit beachtlichem Erfolg vertreibt. Im November 2011 feierte INTHERMO als Anbieter natürlicher Fassadendämmsysteme auf Holzfaserbasis 10-jähriges Bestehen. Geschäftsführer der INTHERMO GmbH sind Dr. Dietmar Chmielewski und Dipl.-Holzbauing. Guido Kuphal, geschäftsansässig Roßdörfer Str. 50, 64372 Ober-Ramstadt/Hessen.

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