„Wegen der Föderalismusneuordnung und der neuen Kompetenz des Landesgesetzgebers für das Versorgungsrecht betrifft das die Landesbeamten erstmal nicht direkt,“ stellte die Landesvorsitzende Brigitte Stopp heute in Zweibrücken fest. In Rheinland-Pfalz gebe es seit kurzem vielmehr die Möglichkeit, den Ruhestandsbeginn freiwillig um bis zu drei Jahre – also in der Regel bis 68 – hinauszuschieben. Dafür zahle das Land einen nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag von acht Prozent des Grundgehaltes.
Für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auf Bundes- wie auf Landesebene gelte aber übereinstimmend, dass sie in den letzten Jahren bereits gravierende Einschnitte in ihre Altersbezüge hätten in Kauf nehmen müssen, so Brigitte Stopp weiter.
Der mitten im Sommerloch vom Bundesinnenministerium aufgekochte, bereits Anfang Juli in Berlin mit den Verbänden erörterte Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes sei aus Sicht der Bundesbeamten ärgerlich, weil neben der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und einer Verschärfung von Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst auch eine pauschale Bestimmung zur schlechteren Anrechnung von Zeiten einer Hoch- oder Fachhochschulausbildung enthalten sei, die betroffene Versorgungsempfänger im Vergleich zu Rentnern mehr belaste.
Solche Sonderopfer, so die dbb-Landeschefin, führten dazu, dass sich immer weniger qualifiziertes Personal für den öffentlichen Dienst entscheide, wo es im Vergleich zur Privatwirtschaft auch ohne weitere Einschnitte schon geringere Bezahlungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gebe.
„Ich plädiere für mehr Sachlichkeit auf dem Weg zu zukunftsfesten Lösungen zur Alterssicherung und warne vor Schnellschüssen, die mehr Schaden anrichten als Nutzen bewirken“, sagte Brigitte Stopp.