Der DBfK begrüßt die Erweiterung der Leistungen um Angebote zur Betreuung von Menschen mit einer Demenzerkrankung. Allerdings bleibt abzuwarten, in wie weit ein Maximalbetrag von 2.400 Euro pro Jahr tatsächlich eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen bringen wird. Auch die Erhöhung der Sachleistungen für den ambulanten Bereich bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Absenkung der Leistungen im stationären Bereich ist positiv zu bewerten. Die Dynamisierung der Leistungen wird es den Leistungserbringern im Bereich der ambulanten Pflege erleichtern, mit Qualität zu arbeiten. Angesichts eines über 10-jährigen Nachholbedarfs in diesem Bereich ist die Erhöhung allerdings nur sehr moderat.
Die Angebote zur Unterstützung und Betreuung pflegender Angehöriger durch die Schaffung von Fallmanagern und die Errichtung von lokalen (quartiersbezogenen) Beratungsstellen sind wichtig. Die Gesellschaft ist auf das Engagement von pflegenden Angehörigen angewiesen. Diese verdienen eine umfassende Unterstützung und Betreuung. Der DBfK fordert an dieser Stelle, eine unabhängige Beratung im Interesse der Betroffenen und ihres sozialen Umfeldes durch Fallmanager mit pflegerischem Sachverstand sicherzustellen. Dies kann z.B. über die Einbindung von Familiengesundheitspfleger/-innen geschehen, die Hilfen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich koordinieren und vermitteln und Hilfestellung bei der Bewältigung von Behinderung, (chronischer) Krankheit und Pflegebedürftigkeit geben. Die vorgesehene, auf zwei Jahre befristete Unterstützung von jährlich 15.000 Euro für jede Beratungsstelle kann nur als Motivation für Länder und Kommunen wirken. Diese sind gefordert, eine tragfähige Infrastruktur für die Beratungsstellen zu schaffen.
Die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung 0,25 % ist sicherlich jedem Bürger zuzumuten. Es bleibt fraglich, ob - wie von der Bundesregierung prognostiziert - dies die Finanzierung der Pflegeversicherung bis 2014 sichern wird.
Insgesamt bleiben die Eckpunkte des Koalitionsausschusses hinter den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen zurück. Erneut hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie in den wesentlichen Fragen der Finanzierung des Gesundheits- und Sozialsystems nicht in der Lage ist, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Erst der auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Eckpunkte zu entwickelnde Gesetzentwurf wird zeigen, ob sich tatsächlich für die Betroffenen eine Verbesserung ergibt.