Neue Anforderungen an die Unfallversicherung
Laut dem Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) ist die Zahl der Unfallversicherungsverträgen in den Beständen deutscher Versicherer rückläufig. Um diesem Trend entgegen zu wirken, müssten Unfallversicherungen neue Zusatzleistungen wie etwa Sofort- oder Übergangsleistungen enthalten. Zusätzlich sollte der Unfallbegriff laut ifa um Infektionskrankheiten, psychische Unfallfolgen oder Eigenbewegung erweitert werden. Denn bislang seien krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, wie beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen nach einen Unfall ausgeschlossen, auch wenn diese Störungen durch einen Unfall bedingt sind.
Die neuen Unfalltarife premium und optimum T18 der degenia bilden die von der ifa geforderten neuen Leistungen nahezu alle ab. Die Tarife wurden exklusiv in Zusammenarbeit mit der Waldenburger Versicherung AG entwickelt. Die Leistungen und Beiträge wurden komplett neu gestaltet. So wurden zum Beispiel die Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen, wie einfacher Fraktur in Höhe von 200 EUR oder Oberschenkel-halsbruch in Höhe von 1.000 EUR integriert. Auch Übergangsleistungen sind optional mit versicherbar. Ebenso wurden die geforderten Erweiterungen des Unfallbegriffes umgesetzt. So sind Infektionen im Allgemeinen und im Besonderen durch Tier- oder Insektenbisse mitversichert. Das Gleiche gilt für Unfälle aufgrund Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen oder psychischen Unfallfolgen. Sogar psychische und nervöse Störungen sind in beiden Tariflinien enthalten.
Mehr Leistung, weniger Fragen
Versichert sind unter anderem noch Sonnenbrände- und Sonnenstiche oder Unfälle durch Kitesurfen. Kosten für einen Blindenhund, Unfälle durch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Beiträge bis 36 Monate frei gestellt werden. Außerdem werden Assistance-Leistungen beitragsfrei mitversichert. „Und das ist nur ein kleiner Teil der innovativen Neuerungen in unseren T18 Tarifen.“, so Halime Koppius. Eine weitere Besonderheit der T18-Tarife liegt darin, dass sie mit drei einfachen Gesundheitsfragen auskommen. Erstens nach ernsthaften Krankheiten oder Erkrankungen wie AIDS (HIV), Alzheimer, Bandscheibenvorfall, Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose etc. Zweitens, ob bei einer der zu versichernden Personen ein Pflegegrad 3 oder höher im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt und drittens, ob eine der zu versichernden Personen innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer Alkohol- oder Rauschgiftsucht behandelt wurde oder eine derartige Sucht bekannt ist. Einfacher geht es kaum!
Keine Vertragsumstellung ab dem 68. Lebensjahr
Mit der Leistungsfortführung ab dem 68. Lebensjahr ohne Beitragserhöhung ist mit den neuen Unfalltarifen T18 auch im Alter für besten Unfallschutz gesorgt. Hier gibt es keine Vertragsumstellung mehr zwischen höheren Beiträgen zu gleichen Leistungen/Summen bzw. gleichen Beiträgen und niedrigeren Leistungen/Summen. Der Vertrag bleibt vollumfänglich erhalten und Kunden genießen weiterhin den vollen Versicherungsschutz.
Für Halime Koppius steht fest „Unsere Unfallversicherung ist für das Jahr 2019 bestens gerüstet. Dies sieht man deutlich an den Verkaufszahlen zum Vorjahresvergleich: Bis jetzt wurden in diesem Jahr bereits doppelt so viele degenia Unfallversicherungsverträge vermittelt als im letzten Jahr.“