Die DeGIV GmbH, die deutsche Gesellschaft für Informations- und Versorgungsmanagement hat die Antworten darauf. „Bei meiner letzten Wahl hätte jeder Mann mit meiner Wahlbenachrichtigung die Kreuze machen dürfen. Niemand wollte meinen elektronischen Personalausweis sehen“ wundert sich Dieter Rittinger, Gründer und Geschäftsführer des im Gesundheits- und Bürgerservice aktiven Unternehmens.
Wie ernst er und sein Team demokratische Grundrechte nehmen, beweist er gern anhand des Übertragungsnetzes und eines in Deutschland für datensensible Interaktionen speziell gefertigten Digitalpultes.
Selbst eine auf den Computerchips „mitgelieferte“ Schadsoftware hätte keine Chance zum Datenmissbrauch. Es existiert kein Weg ins Internet. Umgekehrt gilt das ebenso. Hard- und Software verhindern dies in mehreren Sicherheitsstufen! Datenspeicherung findet an keiner Stelle statt. Was nicht da ist, kann niemand missbrauchen….
So sieht der Wahlvorgang a la DeGIV aus:
Das Gerät erkennt anhand von Sensoren eine davor befindliche Person.
Durch Auflegen der Wahlbenachrichtigung (und/oder des Personalausweises und Abfrage) wird die Wahlberechtigung geprüft.
Im erlaubten Fall (Eintrag in Wählerverzeichnis) werden die Wahllisten angezeigt und die Wahl durch Ankreuzen vorgenommen.
Die Wahlentscheidung wird lokal verschlüsselt, signiert und unverändert uneinsehbar über eine dedizierte, nicht öffentliche Datenleitung an das Wahlamt übermittelt. Dort wird entschlüsselt und gezählt.