Knapp 29 Prozent der Gastronomen beklagen sich über verlorene Investitionen in "Raucherlösungen", die im Vertrauen auf das Gesetz der Vorgängerregierung (absolutes Rauchverbot mit Ausnahmen für Kneipen und Raucherräume) getätigt wurden, die aber jetzt aufgrund des uneingeschränkten Rauchverbots überflüssig geworden sind. Die Abtrennung von Raucherräumen (61 %), Investitionen in Lüftungen (40 %) oder andere bauliche Veränderungen (26 %) standen dabei im Mittelpunkt und ließen bei 51 Prozent der Befragten Kosten von über 5.000 Euro entstehen. Auch hier zeigt sich die besondere Betroffenheit der Wirte von Kneipen und Bars, von denen sogar 37 Prozent Geld - 55 Prozent über 5.000 Euro - in die Hand nahmen, um Lösungen für Raucher und Nichtraucher zu ermöglichen. "Wir haben uns faire Übergangsregelungen oder einen Ausgleich für die Betriebe gewünscht. Zu sagen: Tut uns leid. Pech gehabt, ihr genießt keinen Vertrauensschutz, weil ihr die Zeichen der Zeit nicht erkannt habt, ist ein bisschen wenig. Und zynisch zudem", so Klaus Hübenthal.
In Bezug auf die Schließung von Betrieben wegen des Rauchverbots ergibt sich ebenfalls ein uneinheitliches Bild: Die Gefahr der Betriebsschließung in den nächsten 12 Monaten sehen bei Restaurants und anderen Speisegaststätten nur fünf Prozent der befragten Gastronomen, bei Kneipenwirten mehr als drei Mal so viele (17%). "Der Winter, wenn er denn kommt, wird zeigen, dass die Gäste noch weniger bereit sind, sich vor die Tür zu stellen und stattdessen lieber gleich ganz zu Hause bleiben", schätzt Klaus Hübenthal.
Der DEHOGA NRW hofft, dass im Zuge der Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes, die nach zwölf Monaten durch das Gesundheitsministerium durchgeführt wird, auch die wirtschaftlichen Aspekte der betroffenen Betriebe und die Interessen der rauchenden Gäste eine wichtige Rolle spielen. "Fast alle anderen Bundesländer zeigen, dass ein guter und gleichzeitig fairer Nichtraucherschutz mit Ausnahmen für Kneipen und abgetrennten Raucherräumen möglich und verfassungsgemäß ist", so Klaus Hübenthal.