- Hohe Beteiligung bei Blitzumfrage und Unterschriftenaktion
- 27.000 rauchende wie nicht rauchende Gäste und 96 % der Kneipiers für Wahlrecht in kleinen Betrieben
- Existenzverlust, Arbeitsplatzvernichtung und Abbau des Sozialraums Kneipe befürchtet
- Umfrage als Grundlage für Ausnahme geeignet
„Wir machen uns für ein Wahlrecht mit Deklarierungspflicht zugunsten kleiner Ein-Raum-Betriebe stark, solange großzügige Ausnahmen beim Nichtraucherschutz für Volksfeste, Festzelte und Betriebe mit separaten Raucherräumen geplant sind. Das ist die Grundlage für einen fairen Wettbewerb“, unterstreicht Helmut Otto, Präsident des DEHOGA Gastgewerbe NRW. Er sieht sich durch eine Umfrage mit Unterschriftensammlung bestätigt, die der Hotel- und Gaststättenverband an Rhein und Ruhr durchführte und deren Schwerpunkt in der getränkeorientierten Gastronomie lag. Insgesamt beteiligten sich rund 1.200 Betriebe zwischen Bielefeld und Aachen, die in ihren Betrieben bis dato über 27.000 Unterschriften von rauchenden wie nicht rauchenden Gästen sammelten.
96 Prozent der Kneipenbesitzer treten vor dem Hintergrund der Ausnahmetatbestände des Eckpunktepapiers von NRW-Gesundheitsminister Laumann für eine Deklarierungspflicht (ob Raucher- oder Nichtraucherbetrieb) ein. Drei Prozent bevorzugen ein generelles Rauchverbot. Nur ein Prozent hält den Vorschlag aus dem Ministerium für tragbar. Betrachtet man sich die Gastronomie insgesamt, ergibt sich folgendes Bild: 94 Prozent aller Befragten (Betreiber von Restaurant, Bars, Cafés, Bistros, Kneipen, Kombibetrieben) lehnen das Eckpunktepapier ab (73 Prozent bevorzugen ein Wahlrecht für kleinere Betriebe, 21 Prozent fordern ein generelles Rauchverbot). „Viele, gerade Kneipiers, fürchten um ihre Existenz, wenn nebenan, in größeren Betrieben, noch geraucht werden darf. Darüber hinaus stehen Arbeitsplätze und der Sozialraum Kneipe insgesamt auf dem Spiel“, so Helmut Otto. „In der Diskussion um Rauchverbote werden die Kneipengänger, für die ihr Stammbetrieb, das zweite Wohnzimmer ist, gar nicht gehört. Stattdessen streiten sich Mediziner, Politiker und Juristen was gut und schlecht für unsere Gäste ist.“
Auf die Frage: Wie groß ein kleiner Ein-Raum-Betrieb sein darf, antworteten 75 Prozent der Kneipiers (52 Prozent gesamt): bis 100qm.
Der DEHOGA setzt auf die noch bestehende Gesprächsbereitschaft des Arbeitsund Gesundheitsministers Laumann und knüpft an die Aussage aus der Presseerklärung des Ministers vom 12. Juni an: „Sollte es im Gesetzgebungsverfahren weitere, über die Eckpunkte hinausgehende und belastbare Vorschläge geben, so werden diese im weiteren Verfahren geprüft.“
Helmut Otto sieht in den Ergebnissen der Umfrage und der Unterschriftensammlung zweierlei: „Erstens möchten die Menschen, gerade in Kneipen, weiterhin rauchen. Zweitens ist unsere Umfrage belastbar und geeignet, als Grundlage für die geforderte Ausnahme für kleine Betriebe zu dienen.“