- Aktion für Erhalt der Kneipenkultur in NRW
- Ziel: Wahlfreiheit für kleine Gaststätten
- Viele Existenzen gefährdet
- 85 % der Einraumwirte in Baden-Württemberg und Niedersachsen verzeichnen deutlichen Gästerückgang
- Vergleichbare Regelungen in anderen Ländern erfolgreich
- Grundsätzliche Unterstützung des Nichtraucherschutzes
Der DEHOGA NRW und der Brauereiverband NRW starten heute die gemeinsame Aktion "Mensch. Kultur. Kneipe. Für Wahlfreiheit!" und bekennen sich damit zur traditionellen Kneipenkultur an Rhein, Ruhr und Weser. Grund der Initiative ist das bevorstehende Nichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen in Einraum-Gaststätten generell verbieten soll. Die geforderte Wahlfreiheit bezieht sich zum einen auf die Entscheidungsfreiheit des Wirtes, ob er seine Gaststätte als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen möchte. Zum anderen soll es der freien Entscheidung des Gastes überlassen bleiben, welche Art von Gaststätte er aufsucht. Der neue Aktionsaufkleber gibt den Wirten in NRW noch vor der Verabschiedung des Gesetzes Mitte dieses Monats die Möglichkeit, Farbe zu bekennen und deutlich zu machen, dass es nicht nur um Existenzen, sondern auch um den Wegfall eines wichtigen Kulturguts sowie die Wahlfreiheit mündiger Bürger geht.
Nach einer repräsentativen Umfrage von CHD-Expert beklagen 85 Prozent der Einraum-Wirte in Baden-Württemberg und Niedersachsen seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes einen Gästeschwund von mindestens zehn Prozent.
Viele der kleinen Gaststätten, insbesondere aber die typische "Eckkneipe", sind nicht in der Lage, einen getrennten Raucherraum abzutrennen.
Gastgewerbe und Brauer in NRW fordern daher ein Wahlrecht für Ein-Raum-Betriebe bis 100 qm. Vergleichbare Regelungen existieren bereits erfolgreich in Spanien und Dänemark und sind für Österreich geplant.
"Wir unterstützen einerseits grundsätzlich den Nichtraucherschutz", bekräftigt Heinrich Becker, Vorsitzender des Brauereiverbandes NRW.
"Andererseits brauchen wir besonders für kleine Gaststätten ein Wahlrecht, damit deren Existenz und der Kommunikations- und Sozialraum Kneipe erhalten bleiben", ergänzt Helmut Otto, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, in Düsseldorf. In vielen dieser klassischen Treffpunkte rauchen weit mehr als die Hälfte der Gäste. Raucheranteile bis 75 Prozent sind keine Seltenheit.
"Weil das Nichtraucherschutzgesetz kein Rauchverbotsgesetz sein soll, ist ein Wahlrecht notwendig", so Helmut Otto und Heinrich Becker.