"Wir möchten mehr Nichtraucherangebote, aber nicht auf Kosten der kleinen Betriebe", beschreibt Helmut Otto, Präsident DEHOGA Nordrhein-Westfalen, das Hauptziel des Hotel- und Gaststättenverbandes vor der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag. "Wer also gegen den Kneipenexitus an Rhein und Ruhr ist, muss kleinen Betriebe (Einraumbetrieben bis 100 qm) die Wahlfreiheit mit gleichzeitiger Deklarierungspflicht einräumen. Im Übrigen möchten wir den Sozialraum "Kneipe" nicht leichtfertig aufs Spiel setzen."
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass bei Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jetzigen Form, Tausende getränkeorientierte Einraumbetriebe, die keinen separaten Raucherraum ausweisen können, dem Nichtraucherschutz geopfert werden. In diesen Betrieben rauchen häufig bis zu 75 Prozent der Gäste. "Wer soll in einer Kneipe vor Rauch geschützt werden? Die Raucher? Genauso, wie es unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen für unterschiedliche Straßentypen gibt, brauchen wir einen Nichtraucherschutz, der der Realität gerecht wird. Wir fahren ja auch nicht alle 50 auf der Autobahn", so Helmut Otto.
Ähnliche Regelungen wie die jetzt vom DEHOGA geforderte existieren bereits in Spanien und Dänemark. Auch in Österreich denkt man über ein Wahlrecht für kleine Betriebe nach. "Der Landesgesetzgeber vergibt sich nichts, wenn er unseren Lösungsvorschlag einführt und nach drei Jahren überprüft, was daraus geworden ist. Gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern würde sich zeigen, dass wir zum einen weniger Betriebsaufgaben hätten und dass man zum anderen an Rhein und Ruhr weiterhin ernsthaft von einer Kneipenkultur sprechen könnte. Nordrhein-Westfalen sollte selbstbewusst genug sein, einen eigenen Weg zu beschreiten", fordert Helmut Otto.