Als wesentlichen Fortschritt hob Schreiter hervor, dass das Verrechnen von Verpackungsmengen, die im Laden zurückgenommen werden, mit solchen, die aus dem Gewerbe stammen, in Zukunft nicht mehr möglich ist. „Der Verbraucher bringt in den Laden nur verschwindend geringe Mengen zurück, die weitaus meisten Verpackungen gibt er in den Gelben Sack und die Gelbe Tonne.“ Die Selbstentsorgung wird damit im Wesentlichen auf den gewerblichen Bereich begrenzt. „Dort ist sie sinnvoll, und dort funktioniert sie auch. Die Anbieter von gewerblichen Entsorgungslösungen erhalten durch die Novelle ein gesichertes Betätigungsfeld mit interessanten Perspektiven. Auch wir werden für unsere Kunden ein entsprechendes Angebot bereithalten“, betonte Schreiter.
Die Novelle der Verpackungsverordnung werde es ermöglichen, die Zahl der Trittbrettfahrer in der haushaltsnahen Wertstoffsammlung wirksam zu begrenzen und die dualen Systeme damit wieder auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. „Das gibt uns die Möglichkeit, die ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Sinne unserer Kunden und der Umwelt weiterzuentwickeln“, sagte Schreiter. „Eine solide Finanzierung schafft Spielräume für weiteren Wettbewerb.“
Zur Getrenntsammlung der Verkaufsverpackungen beim Verbraucher gebe es mittelfristig keine Alternative. „Voraussetzung für ein wirtschaftliches und hochwertiges Recycling ist, dass der Bürger seinen Abfall sorgfältig trennt“, so Schreiter. „Alles andere wäre unwirtschaftlich und würde die Qualität der erzeugten Wertstoffe schmälern.“