Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) gestattet der Rewe die Nutzung ihres Markenzeichens gegen Zahlung eines Lizenzentgeltes, ohne dass die Rewe die Rücknahme- und Verwertungsleistungen innerhalb des Dualen Systems der DSD in Anspruch nehmen muss. Diese Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen ist auf 15 Monate begrenzt. Explizit ausgeschlossen haben die Parteien eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, die nicht Hersteller von Rewe-Eigenmarken sind.
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg hatte im Mai klargestellt, dass DSD für die bloße Nutzung der Marke ein angemessenes Lizenzentgelt erheben kann. Davon hat DSD nun Gebrauch gemacht. Zugleich hat DSD gegen das EuG-Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Rechtsmittel eingelegt. Hintergrund dafür ist, dass die Marke zurzeit nicht mehr ihre eigentliche Funktion erfüllen kann, dem Verbraucher eindeutig zu signalisieren, dass die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnete Verpackung am System von DSD teilnimmt und für sie ein Finanzierungsbeitrag zur haushaltsnahen Verpackungssammlung geleistet wurde. Genau das aber sollte die Marke leisten, um das Transparenzgebot in der Verpackungsverordnung zu erfüllen.