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Wohngemeinschaften fördern, Qualität sichern

Stellungnahme der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zur Qualitätssicherung ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Demenzkranke

(lifePR) (Berlin, )
Wohngemeinschaften für Demenzkranke, die von ambulanten Diensten betreut werden, liegen im Trend. In Berlin gibt es bereits 180, andere Bundesländer ziehen nach. Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die Entwicklung neuer Wohnformen für Demenzkranke. In Wohngemeinschaften (WGs), in denen sechs bis acht Personen leben, kann sich eine häuslich-familiäre Atmosphäre entwickeln, die den Kranken Geborgenheit und Orientierung bietet“.

Da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es unter den ambulanten Pflegediensten, die Demenz-WGs betreuen und oftmals auch ins Leben rufen, leider schwarze Schafe gibt, die mit einem Minimum an Fachkompetenz und Personaleinsatz viel Geld verdienen möchten, hat der Vorstand der Deutschen Alzheimer Gesellschaft eine Stellungnahme zum Thema Wohngemeinschaften verabschiedet.

Dazu Heike von Lützau-Hohlbein: „Demenzkranke, die nicht mehr selbst für sich sprechen können, müssen geschützt werden, ohne dass die WGs durch bürokratische Regelungen erdrückt werden. Die Angehörigen müssen dabei unterstützt werden, die Interessen der Kranken zu vertreten, etwa wenn es um komplizierte vertragsrechtliche Angelegenheiten geht.“

Denn die Angehörigen bzw. rechtlichen Vertreter der Erkrankten sind es, die eine große Wohnung mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen anmieten und einen ambulanten Pflegedienst (oder auch mehrere) beauftragen, der die Betreuung und Pflege rund um die Uhr sicherstellt. Die Angehörigen werden entlastet, doch sie behalten die Verantwortung für die Kranken und das Zusammenleben in der WG. Das regelmäßig tagende Gremium der Angehörigen und rechtlichen Betreuer beschließt z.B. über die Anschaffung eines neuen Fernsehers für den Gemeinschaftsraum oder die Aufnahme neuer WG-Mitglieder. Wenn sie mit dem ambulanten Pflegedienst unzufrieden sind, werden sie entsprechende Gespräche führen und eventuell einen anderen beauftragen. Wenn dies alles funktioniert, kann von einer „selbst¬bestimmten Wohngemeinschaft“ gesprochen werden.

Diese Selbstbestimmtheit ist leider nicht immer gegeben. „Deshalb begrüßen wir das Modellprojekt ‚Qualitätssicherung (nicht nur) in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz’ des BMFSFJ und beteiligen uns auch daran. Möglichst schnell brauchen wir Vorschläge, die bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung und der Ausarbeitung der Heimgesetze der Länder berücksichtigt werden“ erklärte Heike von Lützau-Hohlbein.
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