Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio € oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Kursgebote müssen auf volle 0,01-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sind möglich. Die vom Bund akzeptierten Kursgebote werden zu dem im Gebot genannten Kurs, Gebote ohne Kursangabe zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten.
Auktionsergebnisse für inflationsindexierte Obligationen des Bundes werden in die bestehende Rangliste der Bieter für in Tendern begebene Bundeswertpapiere aufgenommen. Der Gewichtungsfaktor inflationsindexierter Obligationen des Bundes entspricht dabei dem Gewichtungsfaktor der nominalverzinslichen Bundesobligationen.
Die Bietungsfrist endet, anders als bei herkömmlichen Emissionen, um 12.00 Uhr Frankfurter Zeit.