In diesem Zusammenhang gibt die Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta folgende Erklärung ab:
1. Die Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta wird die Vereinbarung der Zentralbanken über Goldbestände vom 8. März 2004 einhalten. Die in der Erklärung vom 8. März 2004 von den Unterzeichnern festgeschriebenen Höchstgrenzen für die jährlichen Verkäufe sowie für das gesamte Verkaufsvolumen bleiben während der Laufzeit der Vereinbarung unverändert.
2. Die Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta erklärt sich damit einverstanden, ihre Goldleihgeschäfte und den Einsatz von Goldfutures und - optionen während der Laufzeit der Vereinbarung nicht auszuweiten.