Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 9925

Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt, Deutschland http://www.bundesbank.de
Ansprechpartner:in Presseverantwortlicher +49 69 13448304
Logo der Firma Deutsche Bundesbank
Deutsche Bundesbank

Beitritt der Zentralbanken der neuen Mitgliedstaaten, Bulgariens und Rumaeniens, zum "Memorandum of Understanding"

(lifePR) (Frankfurt, )
Beitritt der Zentralbanken der neuen Mitgliedstaaten, Bulgariens und Rumäniens, zum "Memeorandum of Understanding" über wesentliche Grundsätze der Zusammenarbeit im Krisenmanagement und zum "Memorandum of Understanding"über die Zusammmenarbeit zwischen Zahlungsverkehrsüberwachung und Bankenaufsicht

Im Einklang mit der Vorgehensweise, die anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union (EU) im Jahr 2004 bereits angewandt wurde (siehe Pressemitteilung vom 21. Juli 2004), sind die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die der EU im Jahr 2007 beigetreten sind (Bulgarien und Rumänien), übereingekommen, folgenden „Memoranda of Understanding“ beizutreten: (1) dem „Memorandum of Understanding“ über wesentliche Grundsätze der Zusammenarbeit im Krisenmanagement, in Kraft getreten am 1. März 2003, und (2) dem „Memorandum of Understanding“ über die Zusammenarbeit zwischen Zahlungsverkehrsüberwachung und Bankenaufsicht in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, in Kraft seit dem 1. Januar 2001. Anhang 1 dieser Pressemitteilung enthält die vollständige Liste der Parteien, die diese „Memoranda of Understanding“ (MoUs) unterzeichnet haben. Die Bestimmungen der MoUs, die die Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der neuen Mitgliedstaaten betreffen, wurden am 1. August 2007 wirksam.

Das „Memorandum of Understanding“ über wesentliche Grundsätze der Zusammenarbeit im Krisenmanagement zwischen der Bankenaufsicht und den Zentralbanken der EU besteht aus einer Reihe von Grundsätzen und Verfahren für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Krisensituationen. Gegenstand dieser Grundsätze und Verfahren sind im Einzelnen die Feststellung, wer für das Krisenmanagement zuständig ist, der erforderliche Informationsfluss zwischen allen beteiligten Parteien sowie die praktischen Voraussetzungen für den Informationsaustausch auf grenzüberschreitender Ebene. Außerdem sieht das MoU den Aufbau einer logistischen Infrastruktur vor, um die zunehmende grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Parteien zu fördern.

Der im MoU festgelegte Rahmen gilt für Krisensituationen mit möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen auf einzelne Kreditinstitute oder Bankengruppen bzw. bei Störungen an den Geld- und Finanzmärkten und/oder Marktinfrastrukturen (einschließlich der Zahlungsverkehrssysteme), die allgemeine Auswirkungen für die Mitgliedstaaten haben können. Die Form der Zusammenarbeit ist von der jeweiligen Art der Krise und den jeweiligen Aufgaben und Funktionen der Aufsichtsbehörden und Zentralbanken abhängig, wobei die notwendige Handlungsfreiheit aller betroffenen Stellen gewährleistet wird. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung vom 10. März 2003.

Das MoU über die Zusammenarbeit zwischen Zahlungsverkehrsüberwachung und Bankenaufsicht in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion will in erster Linie die Zusammenarbeit im Großbetragszahlungsverkehr fördern, betrifft aber auch die Kooperation im Bereich der Massenzahlungssysteme. Die aktualisierte Liste der Zahlungsverkehrssysteme im Geltungsbereich des MoU ist dieser Pressemitteilung als Anhang 2 beigefügt. Der im MoU festgelegte Gesamtrahmen soll die Sicherheit und Stabilität der Zahlungsverkehrssysteme und der beteiligten Kreditinstitute gewährleisten. Auch die an Zahlungsverkehrssystemen teilnehmenden Wertpapierfirmen fallen in den Geltungsbereich des MoU, soweit die jeweilige Herkunftslandbehörde zugestimmt hat, sie in die Vereinbarung aufzunehmen. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch sind insbesondere vorgesehen, (1) wenn die Teilnahme an einem bestehenden Zahlungsverkehrssystem beantragt oder ein neues System eingerichtet wird, (2) sie fortlaufend erfolgen sollen und (3) in Krisensituationen. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung vom 2. April 2001.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.