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Deutsche Banken und Sparkassen bereit für Einführung SEPA-Lastschrift 2009

Gesetzgeber soll Einführung unterstützen

(lifePR) (Berlin, )
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und die Deutsche Bundesbank unterstützen die gemeinsame Festlegung der europäischen Kreditwirtschaft, ab November 2009 die SEPA-Lastschrift in den 31 Teilnehmerstaaten anzubieten. Damit wird die Forderung der Europäischen Union fristgerecht erfüllt, die Binnenmarktintegration auch im Euro-Zahlungsverkehr voranzutreiben. ZKA und Bundesbank weisen allerdings darauf hin, dass für die künftige Nutzung der SEPA-Lastschrift ein einfacher Übergang von den heute bereits bestehenden Verfahren entscheidend ist.

Laut ZKA und Bundesbank könnte der Gesetzgeber die Umstellung der bestehenden Einzugsermächtigung auf das notwendige SEPA-Lastschriftmandat für die Wirtschaft erleichtern. Die deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der den Interessen von Zahlungsempfängern und Zahlern Rechnung trägt. Für die notwendige Rechtssicherheit sollte ein gesetzlicher Schritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie sorgen. Dieses Vorgehen ließe dem Zahlungsempfänger und dem Zahler auch die Wahl, wann vom deutschen zum europäischen Verfahren gewechselt wird.

Im SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhält er - in Ergänzung zum deutschen Verfahren - eine Kennnummer (Gläubiger-Identifikationsnummer). In Deutschland kann diese ab sofort bei der Deutschen Bundesbank über die Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Zahler können anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Mandats sehr leicht prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt.

Die SEPA-Überweisungen werden seit Januar 2008 angeboten. Ebenso sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Kartenmarkt bereits geschaffen. Dagegen muss bei der SEPA-Lastschrift zunächst die Umsetzung der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht abgewartet werden. Dieser Prozess wird erst im November 2009 durch die EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. Ohne diese einheitlichen Regelungen - beispielsweise zur Autorisierung, Widerrufbarkeit und Erstattung - kann die SEPA-Lastschrift nicht genutzt werden.

Darüber hinaus muss für den Übergang zur SEPA auch die Umstellung der Kontodaten der heute im deutschen Zahlungsverkehr gebräuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die international verwendeten IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) gewährleistet werden. Dafür stellt die deutsche Kreditwirtschaft nunmehr verschiedene automatisierte Lösungen bereit, die den Lastschrifteinreichern eine problemlose und sichere Umstellung der Stammdaten ihrer Kunden ermöglichen.
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