Im Rahmen des europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Ende März und Ende September Daten zur Defizit- und zur Schuldenquote des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hierzu berechnet die Bundesbank den Maastricht-Schuldenstand. Die Daten zum Maastricht-Defizit werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Hinweis zur Maastricht-Abgrenzung der Staatsverschuldung:
Der Maastricht-Schuldenstand übersteigt die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte in finanzstatistischer Abgrenzung. So werden vor allem die Kassenkredite mit eingerechnet. Zudem ergeben sich größere - den Schuldenstand erhöhende - Abweichungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Post- und Telekom-Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Platzhaltergeschäfte). Weitere Differenzen resultieren unter anderem aus der Einrechnung des Münzumlaufs und der Verschuldung der Sozialversicherungen.