„Mit diesem Schritt wird die Banknotenbearbeitung für private Dienstleister wirtschaftlich attraktiver“, erklärte das für Bargeld zuständige Vorstandsmitglied Dr. Hans Reckers. Voraussetzung für eine tatsächlich stärkere Beteiligung der privaten Dienstleister am Banknotenrecycling sei allerdings, dass dafür nun die Beteiligten im privaten Barzahlungsverkehr ihrerseits die erforderlichen organisatorischen und vertraglichen Bedingungen schaffen.
Der im Eurosystem 2004 vereinbarte „Handlungsrahmen für das Banknotenrecycling“ gibt Kreditinstituten und Wertdienstleistern die Möglichkeit, sich stärker im Barzahlungsverkehr zu engagieren. Die Bundesbank hatte Ende 2006 ihre Absicht erklärt, ihre Beteiligung am Banknotenrecycling auf etwa 50% zu reduzieren, was einem Anteil von derzeit 10 Mrd. Banknoten entspricht. Auch hatte sie angekündigt, ihre Konditionen anzupassen, falls dies zur Erreichung dieses Ziels notwendig werden sollte.
Dementsprechend werden die Entgelte mit Wirkung vom 1. April 2008 auf 3 € je Multistückelungseinzahlung
(bisher 1 €) und 2 € für jede zusätzliche Abstimmeinheit innerhalb einer Einzahlung (bisher 1 €) erhöht. Gleichzeitig wird die Mindestgebindegröße für entgeltfreie Standardeinzahlungen der Stückelungen 5 € bis 100 € auf ein Paket zu 1.000 Banknoten angehoben (bisher 1 Päckchen zu 100 Banknoten). Bankmäßig aufbereitete Banknoten der Stückelungen 5 € bis 100 €, die nicht als Pakete eingezahlt werden, sind ab diesem Zeitpunkt wie Multistückelungseinzahlungen entgeltpflichtig. In den Stückelungen 200 € und 500 € bleibt es bei Päckchen mit 100 Banknoten als Mindestgebindegröße für Standardeinzahlungen.
„Wir werden auch weiterhin angemessen an der Bearbeitung und Bereitstellung von Bargeld beteiligt bleiben, um unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen“, so Reckers weiter. Die Bundesbank ist für die Qualität und Sicherheit der Banknotenversorgung sowie eine hinreichende Krisenvorsorge verantwortlich.