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Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme: Die einheitliche Methodologie des Eurosystems

(lifePR) (Frankfurt, )
Die Überwachung der Euro-Zahlungssysteme ist eine wesentliche Aufgabe des Eurosystems. Im Grundsatz beruft sich das Eurosystem auf Mindeststandards, die von den Zahlungssystemen zu erfüllen sind. Diese Anforderungen sind u. a. in den folgenden Dokumenten dargelegt: in den "Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind" (Standards der G 10 aus dem Jahr 2001), den "Standards für die Überwachung von Euro-Massenzahlungssystemen" (die 2003 beschlossen wurden) und den "Business continuity oversight expectations for systemically important payment systems (SIPS)" (einem im Jahr 2006 beschlossenen Verzeichnis der Erwartungen der Zahlungsverkehrsüberwachung an die Vorkehrungen zur Betriebsfortführung von Zahlungssystemen, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind; dieses Dokument wird im Folgenden als "Betriebsfortführungserwartungen für SIPS" bezeichnet).

Die EZB veröffentlicht heute die einheitliche Methodologie des Eurosystems für die Beurteilung und Überwachung von systemrelevanten und besonders bedeutsamen Euro-Zahlungssystemen anhand der oben genannten Grundprinzipien.

Um eine einheitliche Methodologie für das Eurosystem zu entwickeln, leitete die EZB ein öffentliches Konsultationsverfahren zu zwei Dokumenten ein, die als Entwurf für diese Methodologie dienten, nämlich die "Terms of reference for the oversight assessment of euro systemically and prominently important payment systems against the Core Principles" (Durchführungsrichtlinien für die Beurteilung von systemrelevanten und besonders bedeutsamen Euro-Zahlungssystemen anhand der Grundprinzipien) sowie ein als "Implementation Guide" bezeichneter Leitfaden für die Beurteilung der Betriebsfortführungserwartungen für SIPS. Die Konsultationsphase begann am 14. Mai 2007 und endete am
14. August(www.ecb.europa.eu/...). Die Zentralbanken des Eurosystems haben keine Stellungnahmen zum Entwurf der einheitlichen Methodologie erhalten.

Die einheitliche Methodologie soll das Eurosystem bei seiner Aufgabe, die Zahlungssysteme zu überwachen, mit klaren und umfassenden Richtlinien für die Beurteilung der relevanten Systeme und die Erstellung der jeweiligen Überwachungsberichte ausstatten. Das Eurosystem ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der einheitlichen Methodologie den Entwicklern und Betreibern von Zahlungssystemen einen besseren Einblick in die Sicherheits- und Effizienzüberlegungen der Überwachungsinstanzen gewährt, den Betreibern zusätzliche Anreize zur weiteren Verminderung oder Begrenzung der verschiedenen Risiken für ihre Systeme bietet und letztendlich auch zum reibungslosen Funktionieren ihrer Systeme beiträgt. Das Eurosystem weist darauf hin, dass es weiterhin in der Verantwortung der Betreiber der Euro-Zahlungssysteme liegt, die Einhaltung der Überwachungsanforderungen des Eurosystems zu gewährleisten.
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