Besonders kritisch sei aus Sicht der Forschung zu kommentieren, dass die bisherige Haftungsregelung im Gentechnikgesetz entgegen früheren Überlegungen nun unverändert bleiben solle. Auch nach der Gesetzesnovelle müsse jeder Anwender dafür haften, wenn sich sein gentechnisch verändertes Saatgut mit konventionellem Saatgut vermischt, unabhängig davon, dass sich solche Vermischungen generell nicht verhindern lassen oder ob das eindringende Saatgut zuvor als unbedenklich eingestuft wurde. „Diese Regelungen waren und bleiben realitätsfremd und forschungshemmend“, betonte Hacker. Unverständlich sei auch, warum es bei Vermischungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten nun doch keinen Haftungspool geben soll; ein solcher war noch im Frühjahr zumindest erwogen worden.
Auch die geplanten Abstandsregelungen stoßen auf Kritik der DFG. So soll der Abstand von Äckern mit Gen-Saaten zu Feldern mit konventionellen Saaten künftig 150 Meter und zu Feldern mit ökologischen Saaten 300 Meter betragen. „Diese Abstände sind weitaus größer als notwendig und gehen auch über das hinaus, was die Begleitforschung des Bundesforschungsministeriums für sinnvoll erachtet“, sagte Hacker.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Haltung der DFG zum Gentechnikrecht finden sich im Internet unter www.dfg.de/...