Montag, 16. Mai 2011, von 19.00 bis 20.00 Uhr unter www.plastische-chirurgie.de
Fragen zur Gesichtslähmung. Der Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive, Hand- und Verbrennungschirurgie, Klinikum Bogenhausen, Städtisches Klinikum München, befasst sich seit vielen Jahren mit der plastisch-chirurgischen Behandlung der Gesichtslähmung.
Erst wenn die Therapierung möglicher Auslöser (Infektion, Diabetes, Bluthochdruck, ...) abgeschlossen ist und eine selbständige Erholung des Nervs (nach Verletzung und Operation) ausgeschlossen werden kann, beginnt die chirurgische Wiederherstellung. Obwohl die mikrochirurgische Forschung in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht hat, ist eine vollständige Heilung der Nervenlähmung in der Regel nicht möglich. Im Mittelpunkt der operativen Maßnahmen steht jedoch die Verbesserung der Lebensqualität, etwa durch Wiederherstellung der Mundwinkelmuskulatur (Lachen) oder der Schließfähigkeit der Augen.
Erreicht wird dies durch die Verpflanzung einzelner Nervenstränge oder einen "funktionellen Muskeltransfer". So können etwa Teile der Kaumuskulatur (diese ist von einer Facialis-Lähmung nicht betroffen) auf die mimische Muskulatur verpflanzt werden. Auch vom Oberschenkel kann Muskulatur entnommen und zur Wange transplantiert werden. Der "Anschluss" an die Nervenversorgung erfolgt durch ein Zusammennähen der Nerven-Enden unter dem Mikroskop. Ist die Gesichtslähmung auf einen durchtrennten Facialisnerv zurückzuführen, können (ebenfalls "mikrochirurgisch") die Nerven-Enden entweder zusammengefügt oder mit Hilfe eines "Ersatznervs" (z. B. aus dem Unterschenkel) überbrückt werden.