Vorsicht bei der Wahl des Anwenders
"Bei Patienten entsteht so unweigerlich der Eindruck, dass es sich um einen völlig komplikationsfreien und risikolosen Weg handelt, oberflächliche Falten zu mildern und eine weitere Vertiefung zu verhindern", konstatiert Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. Dies sei zwar grundsätzlich richtig, die Anwendung erfordere aber trotz allem weitreichende Kenntnisse der Anatomie des Gesichtes und eine gewisse Routine. "Ein Plastischer und Ästhetischer Chirurg ist mit der mimischen Muskulatur, den Agonisten und Antagonisten durch die Facelift -Chirurgie bestens vertraut und kann das Botulinum Toxin A genau dort sehr wirkungsvoll platzieren, wo es wirklich hin soll", konstatiert Germann und rät dringend dazu, sich über die Ausbildung des Anwenders zu informieren. So käme es auch immer wieder vor, dass Allgemeinmediziner, Heilpraktiker und sogar Kosmetikerinnen das Arzneimittel injizieren.
Rahmenbedingungen müssen stimmen!
"Nicht nur die Ausbildung des Arztes, sondern auch ein adäquates Umfeld sollte Voraussetzung für eine Injektion sein", warnt Germann. So widerspräche die Anwendung im Friseursalon oder im Rahmen einer "Botox-Party" im heimischen Wohnzimmer nicht umsonst berufsrechtlichen Vorschriften, der Arzt sei verpflichtet, für eine hygienische Umgebung zu sorgen und im Fall von akuten Komplikationen über eine entsprechende Ausstattung so verfügen, die findet sich, so der Plastische Chirurg, in Klinik oder Praxis, aber nicht im heimischen Wohnzimmer. Die DGPRÄC, als Berufsverband der Plastischen und Ästhetischen Chirurgen bemühe sich hier, ihrer Wächterfunktion nachzukommen und rate Patienten dringend dazu, derartige Behandlungen nicht in einer Sektlaune, sondern nach sorgfältiger Abwägung vornehmen zu lassen. Schließlich könne es vor allem bei einer Überdosierung oder der Injektion am falschen Ort zu Komplikationen kommen.