Ein solcher gesetzlicher Anspruch auf Förderung von Patientenkompetenz wird schon seit Jahren von der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV), Berlin, gefordert, so Dr. med. Klaus Meyer-Lutterloh, Vizepräsident der Gesellschaft. Nicht alle Versicherten und Patienten können ohne Hilfestellung wie zum Beispiel Coaching dem Anspruch des bestehenden Gesetzes gerecht werden. Mitverantwortung für ihre Gesundheit durch entsprechende Lebensführung, Mitwirkung an Vorsorge, Krankenbehandlung und Rehabilitation übernimmt nur ein Teil der Patienten. Rund die Hälfte der chronisch Kranken verhält sich zurzeit nicht therapiegerecht.
Die Förderung der Therapietreue von Patienten mit chronischen Erkrankungen würde helfen, die Ausgaben und Produktionsausfälle in Höhe von insgesamt 38 bis 75 Milliarden Euro in Deutschland pro Jahr zu vermeiden. Für die Wirtschaft ließen sich mit einer optimierten Therapiebegleitung der Patienten bis zu 20 Milliarden Euro unnötige Kosten einsparen, wie eine 2012 von Booz und Bertelsmann veröffentlichte Studie belegt.
Gleichwohl tragen die Regelungen zur Prävention und Gesundheitsförderung im vorliegenden Gesetzentwurf wegen der Beschränkung auf die gesetzliche Krankenversicherung der Komplexität des Themas als gesamtgesellschaftliche Aufgabe keinesfalls ausreichend Rechnung, räumte Meyer-Lutterloh ein. Um diesem Aspekt gerecht zu werden, bedarf das Gesetz dringend einer intensiven Überarbeitung.
Als völlig widersinnig bezeichnete Meyer-Lutterloh zudem die nachträgliche Verquickung des Präventionsgesetzes mit Antikorruptionsparagraphen. Damit würde der ursprüngliche Zweck des Gesetzes verwässert, Etikettenschwindel betrieben und ein Scheitern provoziert.
(Mehr zum Thema auf der DGbV-Website http://dgbv-online.de/... )