Es fehle dem Gesetz ein Fundament aus eindeutigen, nachvollziehbaren und praxisbezogenen Grundsätzen. Solange die Zusammenhänge zwischen Recht haben, Recht bekommen, Information, Befähigung und Beteiligung nicht realistisch und wirklich alltagstauglich zugrunde gelegt werden, bleibe manches "politische Rhetorik" und Theorie, so die DGbV-Experten.
Weatherly kritisiert: "Der Gesetzgeber geht beispielsweise darüber hinweg, dass die Versicherten und Patienten zur Erlangung von "Mündigkeit" und "Beteiligung" sowie bei der Verfolgung ihrer Rechte neben Informationen auch Hilfen, Unterstützung und Anleitung benötigen, z.B. durch "Kümmerer" oder "Coaches". Schließlich wird der "mündige Patient" in der Gesetzesbegründung als wichtiges Ziel erwähnt."
Auch wenn es nicht der große Wurf sei, so gäbe es an dem Gesetz dennoch einige positive Aspekte. Diese fänden sich zum Beispiel in der Erweiterung der Patientenrechte bei Genehmigungsverfahren, bei Schadenersatzansprüchen sowie in der befristeten Rücktrittsmöglichkeit von der Teilnahme an Selektivverträgen. Zu begrüßen sei auch die Mitberatungsmöglichkeit von Patientenvertretern in Landesgremien nach § 90 a und die Möglichkeit zur Stellungnahme bei der Bedarfsplanung.
Eine praxisrelevante Frage bleibt unbeantwortet: Warum gibt es kein Patientenrecht auf Förderung von Patientenkompetenz, etwa durch Gesundheitsbildung und Coaching?
"Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig."