Die DGEM hat sich gemäß der Resolution des Europarats gemeinsam mit zahlreichen europaweiten Initiativen für Vermeidung, Erkennung und adäquate Behandlung der Mangelernährung eingesetzt: Prager Deklaration 2007, European Nutrition for Health Care Alliance, Nutrition Day Survey 2006-2008 (www.espen.org).
Kern dieser Initiativen ist es, folgende Punkte deutlich zu machen:
1. Mangelernährung existiert, wird oft unterschätzt und verschlechtert eindeutig die Prognose von Patienten.
2. Mangelernährung lässt sich medizinisch-wissenschaftlich definieren und diagnostizieren.
3. Mangelernährung bedarf aufgrund ihrer medizinischen Relevanz einer wissenschaftlich basierten Therapie, bei der die enterale Ernährung Therapiebestandteil ist.
4. Diagnostik als auch die evidenzbasierte Therapie der Mangelernährung u.a. mittels künstlicher Ernährung, wie in den deutschen und europäischen Leitlinien und Positionspapieren der Fachgesellschaften wie DGEM dargelegt, muss Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sein
Wesentliche Vorbedingung für die Einstufung der enteralen Ernährung als erstattungsfähiger Therapie sind folgende Punkte:
- Mangelernährung führt zu einem schlechteren Krankheitsverlauf mit höherer Morbidität (mehr Komplikationen, längeren Krankenhausaufenthalten, höherer Wiederaufnahmerate, längeren Rehabilitationszeiten, häufigerer Langzeitpflegebedürftigkeit) sowie zu deutlich höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Enterale Ernährung verbessert den Krankheitsverlauf.
- Stoffwechseldefekte und andere Erkrankungen, wie z. B. neurogene Schluckstörungen (bei Schlaganfall), Tumorerkrankungen und diverse Operationen, führen zeitweise oder andauernd zur Unfähigkeit, sich mit normaler Ernährung ausreichend zu ernähren. In diesen Indikationen ist die vorherige Prüfung, wie weit durch andere Maßnahmen eine ausreichende Ernährung sichergestellt werden kann, wichtig. Sollten diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, muss auch für diese Patienten die enterale Ernährung verschreibungsfähig sein.